BodenschutzBoden Unter “Boden” im Sinn des Umweltschutzgesetzes versteht man die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Die Entwicklung unserer Böden begann nach der letzten Eiszeit vor über 10'000 Jahren. Der Boden ist meist in mehrere Horizonte geschichtet und kann bis zu 1 Meter in die Tiefe reichen. Die obersten 5 bis 30 cm bilden den Oberboden (Humus, Kulturerde), dann folgt der Unterboden (Roterde, Stockerde). Was darunter liegt wird als Muttergestein (Ausgangsgestein) bezeichnet. Der Boden besteht aus mineralischen Bestandteilen, Humus, Wasser, Luft und Lebewesen. Natürlicher und gesunder Boden erfüllt vielfältige Aufgaben:
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt sorgt dafür, dass der Boden seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist für den Vollzug der Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffeinträge verantwortlich, überwacht belastete Böden, Bodenerosion und Bodenverdichtung, beurteilt und kontrolliert Erdverschiebungen bei Bauvorhaben und begleitet Bodenrekultivierungen. Weitere Informationen Bundesamt für Umwelt (BAFU), Boden Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) .
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