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Bodenschutz

Zuständige Amtsstelle: Gewässerschutz
Verantwortlich: Betschart, Sabine

Boden

Unter “Boden” im Sinn des Umweltschutzgesetzes versteht man die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Die Entwicklung unserer Böden begann nach der letzten Eiszeit vor über 10'000 Jahren. Der Boden ist meist in mehrere Horizonte geschichtet und kann bis zu 1 Meter in die Tiefe reichen. Die obersten 5 bis 30 cm bilden den Oberboden (Humus, Kulturerde), dann folgt der Unterboden (Roterde, Stockerde). Was darunter liegt wird als Muttergestein (Ausgangsgestein) bezeichnet. Der Boden besteht aus mineralischen Bestandteilen, Humus, Wasser, Luft und Lebewesen.
Natürlicher und gesunder Boden erfüllt vielfältige Aufgaben:

  • Er ist Filter, Speicher und Puffer für Wärme, Stoffe und Wasser und verhilft uns so zu sauberem Trinkwasser;
  • baut mit Hilfe von unzähligen Lebewesen wie Würmern, Milben, Algen, Pilzen und Bakterien Stoffe ab und um und wird so zu einem entscheidenden Glied im Stoff- und Energiehaushalt.
  • dient der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von pflanzlichen Rohstoffen (z. B. Holz);

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt sorgt dafür, dass der Boden seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist für den Vollzug der Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffeinträge verantwortlich, überwacht belastete Böden, Bodenerosion und Bodenverdichtung, beurteilt und kontrolliert Erdverschiebungen bei Bauvorhaben und begleitet Bodenrekultivierungen.


Weitere Informationen

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Boden

Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)

Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS)
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Dokumente Schadstoffbelastung der Böden im Kanton Obwalden (pdf, 178.5 kB)

Publikationen

Name Laden
MB Umgang mit Boden ZUDK (pdf, 1475.8 kB)


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