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Bürgerrecht

Das Bürgerrecht kann durch verschiedene Arten der Einbürgerung erworben werden:

  • Ordentliche Einbürgerung
  • Erleichterte Einbürgerung
  • Wiedereinbürgerung


Für die erleichterte Einbürgerung und die Wiedereinbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig.

Wenn Sie sich für die ordentliche Einbürgerung interessieren, finden Sie in den untenstehenden Dokumenten weitere Informationen. Insbesondere im Merkblatt ordentliche Einbürgerung erhalten Sie einen Überblick über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das ordentliche Einbürgerungsverfahren. Für den ersten Kontakt wenden Sie sich bitte an Ihre Wohngemeinde, ebenso für den Bezug der verschiedenen Gesuchsformulare.

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