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NORI LWB Spesen/Kurskosten für Lehrpersonen

NORI Programm - Spesenabrechnung 

Wenn Lehrpersonen durch den Besuch eines Weiterbildungskurses zusätzliche Kosten (Fahrspesen, Mittagsverpflegung, Kursmaterialkosten und in seltenen Fällen Übernachtungskosten) entstehen, dann können diese mit dem Spesenformular bei der LWB Obwalden zurückgefordert werden.

Rückforderungen von Spesen erfolgen mit dem entsprechenden Abrechnungsformular (siehe Dokumente). Zustellung als PDF an lwb@ow.ch.

Bei Fahrspesen für den Besuch von NORI Kursen ist folgendes zu beachten:

  • findet ein Kurs im Anschluss an die Unterrichtstätigkeit statt, dann gelten die Fahrkosten ab Arbeitsort, sofern nicht identisch mit dem üblichen Arbeitsweg
  • für alle anderen Kursen gelten die Fahrkosten ab Wohnort.

Kurskosten NORI Weiterbildungen: gemäss den gesetzlichen Vorgaben beteiligen sich die Lehrpersonen mit 40% an den Vollkosten von Weiterbildungskursen. Davon ausgenommen sind obligatorische Lehrmitteileinführungen und Veranstaltungen des Kantons. Die Übersicht der Kurskosten befindet sich in den untenstehenden Dokumenten.

Weitere Informationen über Formen und Finanzierung der Weiterbildung siehe nachstehend.

Kurse, welche nicht im NORI Programm enthalten sind: Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag und schulinterne Weiterbildungen (SCHILW)

Zugehörige Objekte

Name
Kurskosten NORI 2024/2025 provisorisch Download 0 Kurskosten NORI 2024/2025 provisorisch
Formen und Finanzierung der Weiterbildung Download 1 Formen und Finanzierung der Weiterbildung
Kurskosten NORI 2022/2023 Download 2 Kurskosten NORI 2022/2023
Kurskosten NORI 2023/2024 Download 3 Kurskosten NORI 2023/2024
Spesenabrechnung NORI 2022/2023 Download 4 Spesenabrechnung NORI 2022/2023
Spesenabrechnung NORI 2023/2024 Download 5 Spesenabrechnung NORI 2023/2024
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