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Veranstaltungen im Wald und in Schutzgebieten

Der Wald und andere empfindliche Lebensräume werden heute von vielen Menschen intensiv genutzt. Gleichzeitig sind sie wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch übermässige Nutzung gestört oder geschädigt werden können. Um ihren Schutz zu gewährleisten, müssen Veranstaltungen im Wald und in Schutzgebieten klar geregelt werden. Durch gezielte Lenkung können störende Anlässe von sensiblen Bereichen ferngehalten oder ihre Auswirkungen mit geeigneten Auflagen reduziert werden.

Wann braucht es eine Bewilligung?

Für Veranstaltungen im Wald oder Schutzgebieten ist – abhängig von Durchführungsort, Zeitpunkt, Art und Grösse der Veranstaltung – eine Bewilligung erforderlich (Art. 14 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über den WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Als grosse Veranstaltungen gelten organisierte Anlässe, bei denen die Zahl der Teilnehmenden und Zuschauenden voraussichtlich 200 Personen überschreitet oder bei denen andere grosse Beeinträchtigungen zu erwarten sind (Art. 13 Abs. 2 Kantonales WaldgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Solche Beeinträchtigungen sind etwa technische Hilfsmittel (z.B. Licht- / Verstärkeranlagen) oder spezielle Durchführungszeiten (z.B. Nacht, Brutzeit).

Generell verboten sind Veranstaltungen mit Motorfahrzeugen auf Waldstrassen und im übrigen Wald.

Was muss ein Gesuch enthalten?

Gesuche sind frühzeitig (mind. 3 Monate vor dem Anlass) beim Amt für Wald und Landschaft einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:

Das Gesuch muss enthalten:

  • Veranstalterin/Veranstalter, Kontaktperson;
  • Titel, Zweck und Beschreibung des Anlasses;
  • Ort des Anlasses, betroffene Gemeinde(n), Route, Planbeilage;
  • Zeitpunkt der Durchführung;
  • Zu erwartende Anzahl Personen (Teilnehmende und Zuschauende);
  • Infrastruktur mit Standortangaben (Einrichtungen, Installationen, Sanitäranlagen etc.);
  • Art der zu erwartenden Störungen oder Schäden (Intensität, Häufigkeit, grosse Schall- oder Lichtemissionen);
  • Angaben zu motorisiertem Verkehr (Benützung von Waldstrassen);
  • Einverständnis der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers

Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblatt "Veranstaltungen im Wald und in Schutzgebieten" unter den Publikationen.

Veranstaltung im Wald und in Schutzgebieten

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