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Entsendegesetz

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.

Die TAK-Vollzugstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr.

Vollzugstelle TAK Uri, Ob- und Nidwalden
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf

Michael Jacober, Leiter Vollzugstelle

michael.jacober@ur.ch         Telefon 041 875 25 55


Wichtige Links

Keine SchwarzarbeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Entsendung - Arbeit in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECOExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bundesamt für Migration - MeldeverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausgleichskasse Obwalden - Online Abrechnungsverfahren für ArbeitgeberExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.arbeit.swiss.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (SECO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
LohnrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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