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Arbeitsplatz Schule

Beruflicher Auftrag der Lehrpersonen (BAL)

Unter dem Titel „Arbeitsplatz Schule“ wurden vom Erziehungsrat des Kantons Obwalden zwei Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen, die die konkrete Umsetzung des BAL umschreiben. Mittel, Kompetenzen, Ressourcen und Arbeitsinstrumente werden darin vorgeschlagen und zur Umsetzung empfohlen.
Im ersten Bericht (2004) wird der Berufliche Auftrag für die Lehrpersonen neu mit vier Auftragsfeldern (Unterricht, Lernende, Schule, Lehrperson) umschrieben.
Im zweiten Bericht (2005) werden Aufgaben und Ressourcen (Kennzahlen, Mehrkostenberechnungen) für Arbeiten ausserhalb des beruflichen Auftrages definiert. Ebenso werden konkrete Massnahmen zusammengestellt. Unter anderem werden darin die Funktion der Klassenlehrperson, der Schulleitungspool sowie der Schulbetriebs- und Schulentwicklungspool näher umschrieben. 
Im Bildungsgesetzt (BiG) vom 10. März 2006 ist der BAL in Art. 28 allgemein formuliert.  In der neuen Lerhrpersonenverordnung ist der „neue“ BAL definitiv umschrieben.

 

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