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Jagdpatent

Obwalden ist seit jeher ein Patentjagd-Kanton. Verschiedentliche Vorstösse zur Einführung der Revierjagd hatten keinen Erfolg. 1998 wurde neu das Gästepatent eingeführt.

Die aktuellen Bestimmungen, Termine, Gebühren usw. werden in den jährlichen Ausführungsbestimmungen (siehe Dienstleistung "Wildtiere und Jagd") über die Jagdausübung festgelegt.

Anmeldung für die Jagd
Die Anmeldung für die Jagd erfolgt jeweils im Juli beim Amt für Wald und Landschaft, Flüelistrasse 3, 6060 Sarnen. Mit dem Gesuchsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Versicherungsnachweis
  • Jagdfähigkeitsausweis
  • Treffsicherheitsnachweis
  • ehemalige Einheimische zusätzlich Wohnsitzbescheinigung und Auszug aus dem Zentralstrafregister *
  • Auswärtige zusätzlich Auszug aus dem Zentralstrafregister *

* sofern nicht in den letzten drei Jahren mindestens einmal ein Jagdpatent im Kanton OW gelöst.

Zulassung Auswärtige
Auswärtige müssen den Obwaldner Jagdlehrgang mit Prüfung absolvieren.
Ausnahme: Gemäss Gegenrechtsvereinbarungen werden die Jagdfähigkeitsausweise der Kantone BE und ZG anerkannt.

Gästepatent
Inhaber des Jagdpatentes können einen Gast zur Jagd einladen. Es können Gäste aus allen Kantonen und aus dem Ausland, die über einen Jagdfähigkeitsausweis, einen aktuellen, anerkannten Treffsicherheitsnachweis und eine vorschriftsgemässe Haftpflichtversicherung verfügen, eingeladen werden. Die Anmeldung erfolgt mit demselben Gesuchsformular.

Zugehörige Objekte

Name
Formular_Treffsicherheitsnachweis_JFK-Standard.PDF Download 0 Formular_Treffsicherheitsnachweis_JFK-Standard.PDF
Weisungen_Treffsicherheitsnachweis.pdf Download 1 Weisungen_Treffsicherheitsnachweis.pdf
Anmeldeformular_fur_die_Jagd_2023.DOCX Download 2 Anmeldeformular_fur_die_Jagd_2023.DOCX
Ausfuhrungsbestimmungen_uber_die_Jagdausubung_2023.pdf Download 3 Ausfuhrungsbestimmungen_uber_die_Jagdausubung_2023.pdf
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