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Jagdausbildung

Die Jagdausbildung dauert im Kanton Obwalden 15 Monate. Der Ausbildungslehrgang findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Der Anmeldetermin für den Jagdlehrgang und die Eignungsprüfung wird jeweils im Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Gebühr für den Jagdlehrgang beträgt Fr. 900.00 und für die Eignungsprüfung Fr. 400.00.
Zuständig für die Ausbildung sind die kantonale Jägerprüfungskommission und das Amt für Wald und Landschaft. Die Prüfungsbedingungen sind in den Ausführungsbestimmungen über die Eignungsprüfung der Jäger geregelt.

Die Jagdausbildung umfasst die Fachgebiete:

  • Jagdgesetzgebung, Jagdgeschichte, Jagd und Öffentlichkeit, Wildtiermanagement
  • Wildtierbiologie, Wildtierkrankheiten
  • Wildtierökologie
  • jagdliches Handwerk und Brauchtum, Jagdhunde, Wildbretverwertung, Distanzenschätzen
  • Waffen, Munition, Optik

Vermittelt wird Theorie und Praxis an ca. 20 halb- und ganztägigen Veranstaltungen von Mitgliedern der kantonalen Jägerprüfungskommission, welche in der Regel selber aktive Jäger sind.
Die an der Prüfung vorausgesetzten theoretischen Grundlagen sind im schweizerischen Lehrmittel "Jagen in der Schweiz" enthalten. An einzelnen Veranstaltungen wird zusätzlich kantonspezifisches Wissen weitervermittelt.
Zusätzlich zu den obligatorischen Ausbildungsveranstaltungen werden mindestens 4 Tage Jagdbegleitung, 4 Wildhutbegleitungen und 30 Hegestunden verlangt.

Die Jagdprüfung besteht aus einer mündlichen und schriftlichen Prüfung mit Distanzenschätzen, einer Schiessprüfung und Prüfung der Waffenhandhabung.

Wer die Jagdprüfung erfolgreich besteht, erhält den kantonalen Jagdfähigkeitsausweis. Dieser ist Grundlage für den Bezug des Jagdpatentes.

Der Obwaldner Jagdfähigkeitsausweis wird gemäss Gegenrechtsvereinbarung in folgenden weiteren Kantonen anerkannt:

  • Bern
  • Zug

Als Gast kann der Inhaber des Obwaldner Jagdfähigkeitausweises aber in zahlreichen anderen Kantonen an der Revier- oder Patentjagd teilnehmen.

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