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Pflanzengesundheit

Pflanzenschutzdienst

Gemäss Art. 150 Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) haben die Kantone einen Pflanzenschutzdienst zu unterhalten, der insbesondere Gewähr dafür bietet, dass Schadorganismen überwacht und allfällige Bekämpfungsmassnahmen richtig durchgeführt werden. Die Aufgaben der Kantonalen Pflanzenschutzdienste sind in Art. 104 Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV, SR 916.20) vom 31. Oktober 2018 umschrieben.

Im Kanton Obwalden ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Dienststelle Beratung mit diesem Auftrag betraut.

Von dieser Stelle werden insbesondere Kontrollen bezüglich meldepflichtiger pflanzlicher Schadorganismen bzw. von Quarantäneorganismen wie Maiswurzelbohrer, Japankäfer, Feuerbakterium, Sharka usw. gemacht. Zudem werden für die Bekämpfung von Schadorganismen und Unkräutern wie Feuerbrand, Gitterrost, Blacken, Wasserkreuzkraut, Ambrosia, Borstenhirse usw. entsprechende Fachkurse organisiert. Weiter werden Merkblätter erstellt oder grossflächige Bekämpfungsmassnahmen koordiniert wie sie zum Beispiel für die biologische Bekämpfung der Maikäferengerlinge durchgeführt werden.

Informationen zur Maikäfer- und Engerlings-Bekämpfung:

Merkblatt: Maikäfer und Engerlinge: Was tun?
Nachweis von Engerlingen – Anleitung für Probegrabung
Anmeldung von Flächen zur Bekämpfung von Engerlingen

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