Wildruhezonen
Wildruhezonen >>>HINWEIS: Die hier aufgeschalteten Kartenausschnitte der Wildruhezonen sowie den gültigen Planungszonen sind NICHT Bestandteil der aktuell laufenden Schutz- und Nutzungsplanung Wildschutzgebiete. Bei Fragen können Sie sich an Roland Christen 041 666 63 23 wenden.<<< Grundlage für die Wildschongebiets-Karten sind die Ende 2004 abgeschlossenen Waldentwicklungspläne, welche als Richtlinie für zukünftige Tätigkeiten im Wald gelten. Im Kanton Obwalden bestehen drei Arten von Wildschongebieten, deren Unterscheidung auf ihre Entstehung zurückzuführen ist. Eidgenössische Jagdbanngebiete dienen laut Verordnung dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln und ihrer Lebensräume sowie der Erhaltung von gesunden, den örtlichen Verhältnissen angepassten Beständen jagdbarer Arten. Tiere dürfen in eidgenössischen Jagdbanngebieten weder gejagt noch sonst in irgendeiner Art gestört werden. Dazu gehört unter anderem, dass Hunde an der Leine zu führen sind und das Skifahren ausserhalb von Markierungen verboten ist. In der zweiten Art von Wildschongebiet, den kantonalen Wildschutzgebieten, ist die Jagd ebenfalls verboten. Die Entstehung der kantonalen Wildschutzgebiete geht jedoch auf den Schutz von Schalenwild im Speziellen zurück. Die Wildruhezonen schliesslich sind zum Schutz von wertvollen Lebensräumen von Wildbeständen ausgeschieden worden. In den Wildruhezonen ist die Jagd erlaubt, das Wild soll jedoch auch hier vor übermässigen Störungen, vor allem verursacht durch Freizeitsportler, geschützt werden. Da die Wildschongebiets-Karten auf dem Internet frei zugänglich sind, hat jeder Erholungssuchende die Möglichkeit, sich über geschützte Lebensräume in seiner Umgebung zu informieren und diese Gebiete bei seinen Freizeitaktivitäten zu meiden. Eine Übersicht über die Wildschongebiete im ganzen Kanton Obwalden wurde bereits diversen Organisatoren von Touren und Events sowie Sportvereinen im Kanton Obwalden zugestellt. Planungszonen zur Sicherung des Wildschutzes auf Melchsee-Frutt und in Engelberg Der Regierungsrat hat am 12. Dezember 2006 auf Antrag der Sportbahnen Melchsee-Frutt bzw. der Einwohnergemeinde Engelberg zur Vermeidung von massiven Störungen in wertvollen Wildtierlebensräumen Planungszonen zur Sicherung des Wildschutzes erlassen. Die mit der Planungszone belegten Gebiete dürfen zwecks Ausübung von Sport- und Freizeitaktivitäten nicht betreten oder befahren werden. Dies gilt namentlich für das „Freeriden“ mit Ski- und Snowboard und für das Schneeschuhlaufen. Die offiziellen Ski- und Snowboardrouten gemäss Skitourenkarte von swisstopo sind von der Planungszone ausgenommen. Die Schutzmassnahmen gelten ausschliesslich für die Wintersaison, jeweils vom 15. November beziehungsweise dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke bis zum 15. Mai. Die Planungszonen gelten bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Wildruhezone mit Schutzreglement, längstens bis zum 1. Dezember 2011. Gleichzeitig hat der Regierungsrat das Bau- und Raumentwicklungsdepartement beauftragt, die im Kantonsgebiet notwendigen Wildruhegebiete zu ermitteln und zusammen mit einem entsprechenden Schutzreglement dem Regierungsrat zu unterbreiten. Diese Schutz- und Nutzungsplanung Wildruhegebiete befindet sich in Bearbeitung.
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