Qualifikationsverfahren: Nachholbildung für Erwachsene
Gemäss Berufsbildungsgesetz können Personen die mindestens 5 Jahre Berufspraxis ausweisen zu Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) zugelassen werden.
Rahmenbedingungen für Zulassungen | |
| Bedingung: | mind. 5-jährige Berufserfahrung |
| Besuch der Berufsfachschule: | Der Bildungsgang und das Qualifikationsverfahren sind voneinander getrennt zu betrachten. Das bedeutet, dass sich die Kandidatin / der Kandidat eigenverantwortlich auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten muss (Fachunterricht und Allgemeinbildender Unterricht) Anmeldung: Ist Sache der Teilnehmer/innen Kosten: Ist Sache der Teilnehmer/innen |
| Besuch der überbetrieblichen Kurse ÜK: | Den Kandidaten / Kandidatinnen wird die Absolvierung der überbetrieblichen Kurse empfohlen, ist jedoch nicht Bedingung. Anmeldung: Ist Sache der Teilnehmer/innen Kosten: Ist Sache der Teilnehmer/innen |
| Anmeldung zum Qualifikationsverfahren: | Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erfolgt auf Grund der genehmigten Anmeldung. Die Genehmigung erteilt das Amt für Berufsbildung des Wohnortkantons. |
Kosten des Qualifikationsverfahrens: | Die Kosten des Qualifikationsverfahrens trägt der Kanton Obwalden |
| Erteilung Fähigkeitszeugnis: | Nach bestandenem Qualifikationsverfahren wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis anlässlich der Lehrabschlussfeier im Kanton Obwalden ausgehändigt. |
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Info |
| Qualifikationsverfahren: Nachholbildung für Erwachsene |
Publikation |
1. Jan. 2006 |
(pdf, 251.8 kB) |
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