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Qualifikationsverfahren: Nachholbildung für Erwachsene

Zuständige Amtsstelle:Amt für Berufsbildung

Gemäss Berufsbildungsgesetz können Personen die mindestens 5 Jahre Berufspraxis ausweisen zu Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) zugelassen werden.

Rahmenbedingungen für
Zulassungen
 
Bedingung:mind. 5-jährige Berufserfahrung
Besuch der Berufsfachschule:Der Bildungsgang und das Qualifikationsverfahren sind voneinander getrennt zu betrachten. Das bedeutet, dass sich die Kandidatin / der Kandidat eigenverantwortlich auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten muss (Fachunterricht und Allgemeinbildender Unterricht)
Anmeldung: Ist Sache der Teilnehmer/innen
Kosten: Ist Sache der Teilnehmer/innen
Besuch der überbetrieblichen Kurse ÜK:Den Kandidaten / Kandidatinnen wird die Absolvierung der überbetrieblichen Kurse empfohlen, ist jedoch nicht Bedingung.
Anmeldung: Ist Sache der Teilnehmer/innen
Kosten: Ist Sache der Teilnehmer/innen
Anmeldung zum Qualifikationsverfahren:Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erfolgt auf Grund der genehmigten Anmeldung.
Die Genehmigung erteilt das Amt für Berufsbildung des Wohnortkantons.
Kosten des
Qualifikationsverfahrens:
Die Kosten des Qualifikationsverfahrens trägt der Kanton Obwalden
Erteilung Fähigkeitszeugnis:Nach bestandenem Qualifikationsverfahren wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis anlässlich der Lehrabschlussfeier im Kanton Obwalden ausgehändigt.

Verantwortlich Telefon
Burch, Urs 041 666 64 91

Publikationen Kategorie:
Name Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Qualifikationsverfahren: Nachholbildung für Erwachsene Publikation 1. Jan. 2006 (pdf, 251.8 kB)  
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