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Bildungsbericht für Lernende und Lehrbetriebe

Gemäss Berufsbildungsgesetz ist der Stand der Ausbildung jedes Semesters im Bildungsbericht festzuhalten und mit dem/der Lernenden zu besprechen. Der Bericht ist der gesetzlichen Vertretung zur Kenntnis zu bringen. Der Bildungsbericht ist:

  • ein wichtiges Instrument in der Ausbildung
  • Grundlage für eine Standortbestimmung
  • Voraussetzung für ein objektives Lehrzeugnis

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erstellen den Bildungsbericht halbjährlich und besprechen diesen mit den Lernenden.

In einigen Berufen, z.B. Kaufmann/Kauffrau, Schreiner/in, in der Druck- und Gastrobranche stehen für die Beurteilungen eigene Hilfsmittel zur Verfügung.
Der Bildungsbericht sowie Erläuterungen dazu können unter www.lv.berufsbildung.ch herunter geladen werden.

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