Lehrvertrag
Danke, dass Sie einen Lehrvertrag abschliessen. Ab sofort gibt es die Möglichkeit Lehrverträge online zu erfassen. Das heisst, der Lehrvertrag kann im Internet erfasst und direkt an das Amt für Berufsbildung übermittelt werden. Das Amt kann den Vertrag einlesen. Die Online-Übermittlung ersetzt jedoch nicht das Einsenden des Lehrvertrages in dreifacher Ausführung, versehen mit den Unterschriften der Lehrvertragsparteien (Lehrbetrieb, lernende Person, gesetzliche/r Vertreter/in). Der erfasste Lehrvertrag kann gespeichert werden und für weitere Lernende oder künftige Lehrverhältnisse wieder aufgerufen und abgeändert werden. Das Lehrvertragsformular (online, pdf-Datei oder Papierform) ist einheitlich und gilt für alle Grundbildungen, d.h. für 2-, 3- oder 4-jährige Lehren/Anlehren mit oder ohne Berufsmaturität, verkürzte oder Zusatzlehren. Bitte verwenden Sie nur das offizielle Lehrvertragsformular. Wir bitten Sie, möglichst die Online-Version zu verwenden. Sie erleichtern uns damit die Administration.
Haben Sie Fragen rund um den Lehrvertrag, wenden Sie sich an uns.
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