Verkehrsplanung
Gesamtverkehrspolitik Die Gesamtverkehrspolitik gewährleistet und koordiniert die heutigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Durch eine gute Vernetzung der Verkehrssysteme mit den regionalen und nationalen Zentren und durch den wesensgerechten Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel sollen die Mobilitätsansprüche für alle Bevölkerungs- und Wirtschaftskreise erfüllt werden. Die Erschliessung des ganzen Kantons soll auf den Prinzipien der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit aufbauen. Dabei werden die Leistungen der Infrastruktur und des Betriebes bei allen Verkehrssystemen und für alle Verkehrsteilnehmer mit einem grösstmöglichen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen möglichst effizient erbracht. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der motorisierte Individualverkehr umfasst in erster Linie alle motorisierten Personen- und Güterverkehrsmittel, die privat und individuell auf der Strasse betrieben werden. Dazu gehören Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, private Busse, Motorräder und Motorfahrräder. Auch der private Schiffs- und Luftverkehr zählt zu dieser Verkehrsart; seine Bedeutung im Kanton Obwalden ist aber marginal. Langsamverkehr (LV) Der nicht motorisierte Individualverkehr zu Fuss oder mit dem Fahrrad wird Langsamverkehr genannt, weil die Geschwindigkeit der Fortbewegung im Normalfall tiefer als bei den motorisierten Verkehrsmitteln liegt. Zudem lassen sich die Verkehrswege des Langsamverkehrs viel einfacher an gegebene räumliche Situationen anpassen. Öffentlicher Verkehr (ÖV) Der öffentliche Verkehr umfasst alle Verkehrsmittel, die zu festgelegten Zeiten und zu einheitlichen Preisen verkehren und dabei für jedermann zugänglich, also öffentlich, sind. Solche Verkehrsmittel gibt es auf der Strasse, der Schiene, an Seilen, im Wasser und in der Luft. Transportunternehmen (TU) Die Transportunternehmen betreiben den öffentlichen Verkehr im Auftrage der öffentlichen Hand. Seilbahnen und Skilifte Alle Seilbahnen, Sessellifte, Skilifte und ähnliche Transportmittel benötigen eine eidgenössische Konzession, die vom Bundesamt für Verkehr erteilt wird, oder eine kantonale Bewilligung. Luftseilbahnen ohne gewerbsmässige Personenbeförderung, Klein- und Ausstellungsluftseilbahnen, Skilifte, Kleinskilifte, Schrägaufzüge und Rodelbahnen brauchen nur die kantonale Bewilligung. Aufgaben Verkehrsplanung: Kantonale Koordinationsstelle für verkehrsplanerische Aufgaben; konzeptionelle Planung von National- und Kantonsstrassen; Abstimmung des Regionalverkehrs auf die öffentlichen und individuellen Verkehrsträger. Öffentlicher Verkehr - allgemein: Überarbeitung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Eisenbahngesetz (EG EBG), Vollzug; Vernehmlassungen zu eidgenössischen Erlassen; Konzessionsgesuche und Erteilen von Konzessionen und kantonalen Bewilligungen; Begleitung von Investitionen (z.B. LSE-Steilrampe). Öffentlicher Verkehr - Bestellwesen: Anpassung des Konzepts für den öffentlichen Verkehr auf die jeweilige Fahrplanperiode; Kontrolle des Leistungsangebotes Fahrplanwesen; Koordination mit LU, NW, BE, Vernehmlassungsverfahren; Angebotsbestellungen und -abgeltungen; Tarifverbund LU/OW/NW. Seilbahnen und Skilifte: Bau- und Betriebsbewilligungen für nicht eidgenössisch konzessionierte Seilbahnen und Skilifte in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle IKSS; Aufsichtsfunktion über nicht eidgenössisch konzessionierte Anlagen in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle IKSS; Luftfahrthindernisse: Kantonale Meldestelle für Luftfahrthindernisse. Links zu Verkehrsthemen der Schweiz S-Bahn Luzern Passepartout Dokument Bericht zur Gesamtverkehrspolitik des Kantons Obwalden.pdf (pdf, 1603.9 kB)
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