Stipendien/Ausbildungsbeiträge
Allgemeines / Infos
Die Ausbildungsfinanzierung ist grundsätzlich in erste Linie Sache der Eltern und der Auszubildenden selber. Wenn die finanziellen Mittel der Eltern sowie der Auszubildenden nicht ausreichen, kann der Kanton Obwalden Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und/oder Studiendarlehen ausrichten.
Beitragsberechtigte Personen, die sich in einer Ausbildung befinden können ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge für das laufende Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr ab Beginn der Ausbildung ganzjährlich einreichen.
Für die Festsetzung des Ausbildungsbeitrages wird unter anderem auf folgende Grundlagen abgestellt:
- Ausbildungskosten
- Steuerbares satzbestimmendes Einkommen und Vermögen des Bewerbers, dessen Eltern und allenfalls seines Ehegatten sowie anderer Personen,
- die gesetzlich verpflichtet sind, die Ausbildungskosten zu tragen oder sich daran zu beteiligen.
- Bei Weiterbildungen wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern bis zum erfüllten 25. Altersjahr des Bewerbers oder der Bewerberin mitberücksichtigt.
- Kinderzahl (ausgenommen erwerbstätige Kinder)
- besondere Verhältnisse
Stipendien werden für anerkannte Vorbildungen, Erstausbildungen und Weiterbildungen bis zum vollendeten 30. Altersjahr ausgerichtet. Ab dieser Altersgrenze werden die Beiträge nur in Form von Studiendarlehen gewährt.
Studiendarlehen - Die Fachstelle Ausbildungsbeiträge kann für die Studienzeit auch ein unverzinsliches Studiendarlehen gewähren.
- Die Höhe des Darlehens hängt von Art und Kosten der Ausbildung ab und wird von der Fachstelle Ausbildungsbeiträge berechnet, pro Jahr höchstens Fr. 8'000.00 und total höchstens Fr. 40'000.00.
- Das Darlehen ist vom Zeitpunkt des Eintritts ins Erwerbsleben, spätestens aber sechs Monate nach Abschluss der Ausbildung, zu verzinsen zum Zins für Kredite an öffentlich-rechtliche Anstalten.
- Die Rückzahlungspflicht der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers beginnt spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung und beträgt mindestens Fr. 4'000.00 pro Jahr. Sieben Jahre nach Abschluss der Ausbildung muss das Darlehen (inkl. angefallene Zinsen) vollständig zurückbezahlt sein.
- Der Darlehensvertrag ist ausschliesslich für die Mitfinanzierung der Ausbildung bestimmt. Bei missbräuchlicher Verwendung wird das Darlehen (inkl. allfällige Zinsen) zurückgefordert.
Gesuchsformulare können Sie selber downloaden (siehe unter Dokumente) oder unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: stipendien@ow.ch
Für weitere Informationen:
Stipendienverordnung
Ausführungsbestimmungen
Kathriner-Egger-Fonds des Kantons Obwalden
Der Kathriner-Egger-Fonds beruht auf einer Vergabung von Bertha Kathriner-Egger (1895-1960). Aus dem Fonds können Personen in Ausbildung und Familien mit Kindern in Ausbildung unterstützt werden, für welche keine oder ungenügend kantonale Stipendien gesprochen werden können und die finanziell schlecht gestellt sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Ausbildungsbeitrag aus dem Kathriner-Egger-Fonds.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterlagen zum Kathriner-Egger-Fonds:
| Reglement vom 6. Februar 2007 | pdf |
| Gesuchsformular | pdf |
| Budgetblatt zusätzlich zum Gesuch (Studierende auswärts wohnend) | pdf |
| Budgetblatt zusätzlich zum Gesuch (Studierende bei Eltern wohnend) | pdf |
| Budgetblatt zusätzlich zum Gesuch (Jugendliche in einer Berufslehre) | pdf |
Links zu hilfreichen Stiftungen, Förderungsstellen, Literaturhinweis:
Pestalozzi-Stiftung
Pro Juventute
Stipendienhandbuch
Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) verwaltet im Auftrag des Bundes die ausländischen Regierungsstipendien von rund 40 Ländern, die Schweizer Universitätsstudierenden für einen Auslandaufenthalt offeriert werden. Im Gegenzug offeriert die Schweiz ausländischen Studierenden Regierungsstipendien Link.