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Submission

Informationen für auftraggebende Stellen:

  • Ausschreibungen im offenen und im selektiven Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich  (schwellenwertabhängig) sind im Amtsblatt des Kantons Obwalden zu publizieren.
  • (Zusammenfassungen von) Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich (schwellenwertabhängig) sind zusätzlich zu publizieren unter http://www.simap.ch (Meldung an untenstehenden Verantwortlichen). Seit dem 01.01.2010 werden Submissionen nicht mehr im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB publiziert, s. diesbezügliche Mitteilung.
  • Im Einladungsverfahren sowie im freihändigen Verfahren erfolgt die Einladung zur Offertstellung durch direkte Mitteilung. Im freihändigen Verfahren kann dies formlos erfolgen.
  • Weitere Informationen zu Form, Angaben, Sprache der Ausschreibung sowie zum Vorgehen bei Sammelaufträgen sind zu finden in den Art. 10 bis 13 der Ausführungsbestimmungen.
Die auf den 01.07.2010 geänderten Schwellenwerte finden sich untenstehend unter "Dokument Schwellenwerte..."

Anbieterinnen und Anbieter:

Wo sind ausgeschriebene Aufträge zu finden?

  • Ausschreibungen im offenen und im selektiven Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich (schwellenwertabhängig) sind im "Amtsblatt des Kantons Obwalden" zu finden, entweder in der Papierversion oder online (nur amtlicher Teil).
  • (Zusammenfassungen von) Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich (schwellenwertabhängig) sind zusätzlich zu finden unter www.simap.ch . Seit dem 01.01.2010 werden Submissionen nicht mehr im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB publiziert, s. diesbezügliche Mitteilung.
 
Wie gehe ich vor, wenn ich mich um einen Auftrag bewerbe?
Alle erforderlichen Informationen sind aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. Zu beachten ist insbesondere, dass alle verlangten Unterlagen eingereicht werden und die Eingabefrist eingehalten wird. Achtung: Die Unterlagen müssen bis zum angegebenen Termin bei der ausschreibenden Stelle eingetroffen sein, nicht bis dann auf der Post aufgegeben (also nicht "Datum Poststempel"). Das Risiko der rechtzeitigen (Post-)Zustellung liegt beim Anbieter. 
 
Rechtliche Schritte
Sollten Sie mit einem Vergabeentscheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich gemäss Art. 6 und 7 des Obwaldner Submissionsgesetzes (SubG) vom 27. November 2003 zu beschweren.
Der Ablauf ist wie folgt:
  1. Ein summarisch auf die Vergabekriterien bezogen begründeter Vergabeentscheid wird veröffentlicht oder Ihnen zugestellt (summarisch begründete Verfügungseröffnung gem. Art. 7 Abs. 2 SubG).
  2. Daraufhin haben Sie innert 10 Tagen die Möglichkeit, schriftlich die Bekanntgabe der wesentlichen Nichtberücksichtigungsgründe bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu verlangen.
  3. Falls Sie von diesem Recht Gebrauch machen, gibt Ihnen die Auftraggeberin oder der Auftraggeber bekannt (Begründung der Verfügung gem. Art. 7 Abs. 3 SubG): a. das angewendete Vergabeverfahren, b. den Namen der berücksichtigten Anbieterin oder des berücksichtigten Anbieters, c. den Preis des berücksichtigten Angebots, d. die wesentlichen Gründe für die Nichtberücksichtigung, e. die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots, f. den Hinweis auf das Rechtsmittel gemäss Art. 6 dieses Gesetzes.
  4. Sind Sie mit dieser Begründung der Verfügung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, sich innert weiteren 10 Tagen beim Verwaltungsgericht zu beschweren.
Gegen andere Verfügungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers kann gemäss Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) in Verbindung mit Art. 6 SubG innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung direkt beim kantonalen Verwaltungsgericht schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gesetzliche Grundlagen

Zugehörige Objekte

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