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Siedlungsentwässerung

In der Schweiz wird heute der grösste Teil der verschmutzten Abwässer aus Haushalten, Gewerbe und Industrie in Abwasserreinigungsanlage (ARA) gereinigt. Rund 90% der Bevölkerung im Kanton Obwalden sind an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Das Abwasser wird dabei über rund 450 km öffentliche Kanalisationsleitungen zu den drei zentralen ARA‘s (ARA Sarneraatal, ARA Engelberg und ARA Melchtal) geleitet und dort gereinigt. Die Reinigungsleistung der Anlagen wird durch amtliche Kontrollen überprüft und mit den in der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) festgelegten Anforderungen verglichen.

Zuständigkeit:
Innerhalb der Bauzonen ist die Gemeinde für die Liegenschaftsentwässerung zuständig. Für die Bewilligung von speziellen Abwasservorbehandlungsanlagen von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie von Kleinkläranlagen von abgelegenen Wohnhäusern ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU) zuständig.

Genereller Entwässerungsplan (GEP):
Als Planungs- und Entscheidungsinstrument steht den Gemeinden der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zur Verfügung. Im GEP wird die Abwasserentsorgung über das Gemeindegebiet sowohl für das Schmutzabwasser wie auch das unverschmutzte Abwasser geregelt.

Industrie- und Gewerbeabwasser:
Können Industrie- und Gewerbebetriebe die Einleitungsgrenzwerte gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) in die öffentliche Kanalisation nicht einhalten, so müssen sie ihre Abwässer vorbehandeln. Für Vorbehandlungsanlagen ist eine Gewässerschutzbewilligung notwendig. Die Gewässerschutzbewilligung wird vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU) ausgestellt.

Rechtsgrundlagen:

Weitere Informationen:
VSA
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
BAFU Bundesamt für Umwelt, Gewässerschutz
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
 

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