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Sozialhilfe

Zuständige Amtsstelle:Sozialamt

Hauptaufgaben
Dem kantonalen Sozialamt obliegen die Aufgaben gemäss Art. 10 Sozialhilfegesetz und Art. 3 Sozialhilfeverordnung. Es ist zuständige Amtsstelle für den kantonsinternen, interkantonalen und internationalen Geschäfts- und Zahlungsverkehr im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Beim Vollzug des Internationalen Abkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New Yorker Abkommen 1956) ist es die kantonale Verbindungsstelle zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Gesetzliche Grundlagen:
 
Externe Links:
 Schweizerische Konferenz der Sozialhilfe (SKOS)
 Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen
 Pro Infirmis
 Pro Senectute
 
Kontaktperson: Pfleger Anton


zürück zum Sozialamt

Verantwortlich Telefon
Sozialamt 041 666 64 62

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Rat und Hilfe Sozialamt Broschüre 4. Aug. 2010 (pdf, 161.2 kB)  
Verzeichnis: Wir ...... für Sie Sozialamt Broschüre 26. Nov. 2009 (doc, 51.2 kB)  
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