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Fischereiaufsicht

Zuständige Amtsstelle: Fischerei
Verantwortlich: von Deschwanden, Armin

Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist das wichtigste Organ beim Vollzug der Fischereivorschriften an unseren Gewässern. Der amtliche Fischereiaufseher wird in seiner Tätigkeit unterstützt durch eine freiwillige Fischereiaufsicht. Die Aufgaben der Fischereiaufsicht sind:

Aufsicht und Kontrollen

  • Durchsetzung der Bestimmungen der Fischereigesetzgebung.
  • Kontrolle und Beratung von Berufs- und Angelfischern.
  • Kontrolle von Fischereigeräten.
  • Treffen von Sofortmassnahmen und Abklärung des Schadens bei Gewässerverschmutzungen und Fischvergiftungen

Hege
  • Abfischungen bei Baustellen an Gewässern.
  • Notabfischungen (Naturereignisse, Katastrophen).
  • Gewässerschutzmassnahmen (Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen).

Bewirtschaftung
  • Leitung der Fischbrutanlagen.
  • Durchführen des Laichfischfangs.
  • Ausführen der Besatzmassnahmen (Fischeinsätze).
  • Durchführen von Bestandeskontrollen.

Freiwillige Fischereiaufsicht

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