AbfallbewirtschaftungAbfälle Siedlungsabfälle Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Umwelt, in enger Zusammenarbeit mit dem Entsorgungszweckverband Obwalden, zeichnet verantwortlich für die zukunftsgerichtete und den Zielen der Abfallplanung entsprechende Abfallbewirtschaftung. Für die Behandlung der Siedlungsabfälle besteht zwischen dem Entsorgungszweckverband (EZVOW) und der Entsorgungs Region Zofingen (ERZO) ein Zusammenarbeitsvertrag. Die Siedlungsabfälle werden in der Kerichtverbrennungsanlage Oftringen und Luzern verbrannt. Bauabfälle Ein besonderes Augenmerk wird den mengenmässig stark ins Gewicht fallenden Bauabfällen geschenkt. Die SIA Empfehlung Nr. 430 (Ausgabe 1993) "Entsorgung von Bauabfällen" ist gemäss Beschluss des Regierungsrates für Bau- und Abbrucharbeiten, welche der Kanton oder seine unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in Auftrag geben, verbindlich anwendbar. Elektro- und Elektronikabfälle Elektro- und Elektronikabfälle gehören nicht in den Siedlungsabfall und dürfen nicht via Kehrichtsack oder Sperrgutabfuhr entsorgt werden. Sie sind gemäss VREG (Verordung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) einer Verkaufsstelle, einem Händler oder Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an einer öffentlichen Sammlung für Geräte oder an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte. Für Gemeinden besteht keine Pflicht, solche Sammelstellen anzubieten. Weil das Recycling durch vorgezogene Gebühren beim Kauf neuer Geräte vorfinanziert wird, können ab Januar 2005 sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte und Beleuchtungen an jeder Verkaufsstelle kostenlos, auch ohne Neukauf, zurück gegeben werden. Folgende Geräte-Kategorien können kostenlos zurück gegeben werden: Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte: Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassensysteme, Telefonapparate, Handys, Kopierer, Fax sowie deren Zubehör Unterhaltungselektronik: Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör Haushaltgeräte: Küchengeräte, Mixer, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen und deren Zubehör Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes: Elektrowerkzeuge, Rasenmäher sowie deren Zubehör Sport- und Freizeitgeräte: Hometrainer, mit elektronischer Fernsteuerung ausgerüstete Spielautos oder elektronische Spielkonsolen Beleuchtungen: Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, sämtliche Leuchten. Glühbirnen fallen übrigens nicht unter die Verordnung, da sie keine Schadstoffe enthalten und im Siedlungsabfall kein Problem darstellen. Weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Technische Verordnung über Abfälle (TVA) Deponie Cholwald Entsorgungszweckverband Obwalden abfall.ch bau.umwelt Publikationen
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