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Gefahrenabwehr-Massnahmen

Zuständige Amtsstelle: Naturgefahren

Gesetzliche Rangordnung von Gefahren-Abwehrmassnahmen (Art. 3, WBG)

1. Unterhalt/Waldpflege Präventive Bewirtschaftungs- /Pflegemassnahmen
 
  • Waldpflege
  • Bewirtschaftung des Freilandes
  • Unterhalt von Gewässern
 Wasserbautechnische Unterhaltsmassnahmen
 Forsttechnische Unterhaltsmassnahmen
2. Raumplanerische Massnahmen
3. Technische/Organisatorische Massnahmen


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