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Opferhilfeberatung

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Mitarbeitende
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Adresse: Postfach 1261, Dorfplatz 4, 6061 Sarnen
Telefon: 041 660 63 35


Hilfe für Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben.

Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist.



Wir richten uns an: 

  • Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben
  • Menschen, die seelisch und/oder körperlich missbraucht oder misshandelt werden
  • Opfer von schweren Verkehrsunfällen

... und bieten an

  • Vermittlung von Beratungsstellen für juristische, psychologische und soziale Hilfe
  • Kostengutsprachen für juristische und psychologische Beratung
  • Notunterkünfte, Hauspflege, Betreuung von Kindern usw.

Beratungsgrundsätze:
  • Die Beratungen sind freiwillig und kostenlos.
  • Die Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht.
  • Das Beratungsangebot richtet sich an alle Opfer von Straftaten gemäss Opferhilfegesetz.

Ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten steht der Notfalldienst des Kantonsspitals Sarnen,
Telefon 041 666 44 22 zur Verfügung. Die Vermittlung sowie die Beratung unterliegen der Schweigepflicht.

Entsprechende Gesuche für Entschädigung und Genugtuung sind beim Kantonalen Verhöramt, Polizeigebäude Foribach, Postfach 1561, 6061 Sarnen, Telefon 041 666 62 40 einzureichen.

Kontaktperson: Anton Pfleger

Grundlagen:

Vollziehungsverordnung zum Opferhilfegesetz des Kantons Obwalden vom 28.01.1993 (GDB 350.11)

Links: Opferhilfe-Schweiz

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