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Eidgenössische Schätzungskommission 9. Kreis, Kanton Obwalden

Die eidgenössischen Schätzungskommissionen sind die erstinstanzlichen Enteignungsgerichte für Enteignungen nach Bundesrecht. Enteignungen nach Bundesrecht werden nach dem Bundesgesetz über die Enteignung durchgeführt. Sie sind vorgesehen für Anlagen und Betriebe, die eine Konzession des Bundes benötigen, insbesondere: Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen sowie Starkstromanlagen.

Kontakt

Eidgenössische Schätzungskommission 9. Kreis, Kanton Obwalden
Sonnenplatz 6
6020 Emmenbrücke

Tel. +41 41 262 18 00
t.willi@anwaelte-sonnenplatz.ch

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