Eidgenössische Schätzungskommission 9. Kreis, Kanton Obwalden
Die eidgenössischen Schätzungskommissionen sind die erstinstanzlichen Enteignungsgerichte für Enteignungen nach Bundesrecht. Enteignungen nach Bundesrecht werden nach dem Bundesgesetz über die Enteignung durchgeführt. Sie sind vorgesehen für Anlagen und Betriebe, die eine Konzession des Bundes benötigen, insbesondere: Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen sowie Starkstromanlagen.
Kontakt
Eidgenössische Schätzungskommission 9. Kreis, Kanton ObwaldenSonnenplatz 6
6020 Emmenbrücke
Tel. +41 41 262 18 00
t.willi@anwaelte-sonnenplatz.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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