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Tripartite Kommission des Regionalen Arbeitsvermittlungzentrums Obwalden und Nidwalden - Vertretung des Kantons Obwalden

Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) verpflichtet, tripartite Kommissionen einzusetzen. Diese müssen zu gleichen Teilen aus Vertretungen der Arbeitgeberschaft, der Arbeitnehmerschaft und der kantonalen Arbeitsmarktbehörde zusammengesetzt sein.

Die Tripartite Kommission RAV (TPK) informiert sich über die Vollzugstätigkeit des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Ob- und Nidwalden (RAV) und die Ausgestaltung der arbeitsmarktlichen Angebote. Sie hat vorwiegend eine beratende Funktion.

Die Mitglieder der Tripartiten Arbeitsmarktkommission UR/OW/NW (TAK) sind gemäss der interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit gleichzeitig auch Mitglieder der TPK.

Kontakt

Tripartite Kommission des Regionalen Arbeitsvermittlungzentrums Obwalden und Nidwalden - Vertretung des Kantons Obwalden
St. Antonistrasse 4
6061 Sarnen

Tel. +41 41 666 63 33
amtfuerarbeit@ow.ch

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