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Begabtenförderung Teilkonzept ISF Richtlinien


  1. Der Erziehungsrat folgt den Ausführungen des Amts für Volks- und Mittelschulen und erachtet die systematisierte Weiterführung der Massnahmen für die Begabtenförderung gemäss Beschluss vom 26. Oktober 2000 als wichtig.
  2. Er beschliesst die Beibehaltung der Fachbeauftragten in bisheriger Form
  3. Der Bericht "Begabtenförderung im Kanton Obwalden, Teilkonzept zu den ISF-Richtlinien für die Umsetzung in den Gemeinden" wird genehmigt.
  4. Die Ressourcen für die Begabtenförderung sind in den ISF-Richtlinien für den ganzen "besonderen Förderbedarf" einschliesslich der Begabtenförderung zu definieren.
  5. Den Gemeinden wird empfohlen, bei der Einführung allfälliger Massnahmen zur Begabtenförderung nach den im vorliegenden Teilkonzept erarbeiteten Empfehlungen vorzugehen.


Datum: 28. Sept. 2005
Autor: Erziehungsrat
Laden: (pdf, 34.3 kB)



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