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Lernfahrausweis

Lernfahrausweise und FührerausweiseLernfahrausweise und Führerausweise (nach bestandener Prüfung) werden von den kantonalen Behörden erteilt.

Lernfahrten

Für Lernfahrten wird der Lernfahrausweis benötigt. Ausgenommen mit Motorrädern und Fahrzeugen der Kategorie F muss die Lernfahrt mit einer Begleitperson unternommen werden, die das dreiundzwanzigste Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zuständig: Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden VSZ
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