Lernfahrausweis |
Lernfahrausweise und FührerausweiseLernfahrausweise und Führerausweise (nach bestandener Prüfung) werden von den kantonalen Behörden erteilt. Lernfahrten Für Lernfahrten wird der Lernfahrausweis benötigt. Ausgenommen mit Motorrädern und Fahrzeugen der Kategorie F muss die Lernfahrt mit einer Begleitperson unternommen werden, die das dreiundzwanzigste Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zuständig: | Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden VSZ |
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