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Unternehmung: Steuern

Gründung einer Unternehmung

Eine steuerpflichtige Person unterliegt mit seinen Einkünften aus einer Personenunternehmung (Einzelfirma, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) der Einkommensteuer von Bund und Kantonen.

Juristische Personen

Übt die steuerpflichtige Person ihre Unternehmungstätigkeit im Rahmen einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) aus, unterliegt diese als juristische Person der Gewinn- und Kapitalsteuer, während die Unternehmerin bzw. der Unternehmer den aus dieser Gesellschaft bezogenen Lohn als Erwerbseinkommen zu versteuern hat. Ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen die Gewinnausschüttungen (Dividenden), die er aus der Gesellschaft bezieht.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Gewinnsteuer
zuständig: Steuerverwaltung
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