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Veterinärdienst (Kantonstierarzt)

Das Veterinäramt ( Kantonstierarzt ) setzt sich prioritär für den Schutz der Menschen vor Gesundheitsschädigung und Täuschung sowie die Gesunderhaltung und das Wohlergehen der Tiere ein.

Das Veterinäramt (Kantonstierarzt) vollzieht für die Urkantone unter Vorbehalt des kantonalen Vollzugsrechts
die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung: Tiergesundheit
die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung: Tierschutz
Teile der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung: Lebensmittelsicherheit
Teile der Heilmittelgesetzgebung: Tierarzneimittel.

Gemischte Prozesse wie Bewilligungen und Kontrollen obliegen ebenfalls dem kantonalen Vetreinäramt.

Die Aufgaben des Veterinäramts (Kantonstierarzt) werden vom Laboratorium der Urkantone wahrgenommen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zuständig: Laboratorium der Urkantone
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