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Steuerveranlagung

Nach Einreichung der ausgefüllten und mit den erforderlichen Beilagen versehenen Steuererklärung setzt die Veranlagungsbehörde die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest. Enthält die Steuererklärung eindeutig irrtümliche Angaben, so werden diese von Amtes wegen berichtigt. Sind schliesslich die steuerbaren Faktoren bekannt, so wird auf Grund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt. Das Ergebnis wird dem Steuerpflichtigen mitgeteilt.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Online-Dienste: Steuerrechner NP Einkommen und Vermögen
Steuerrechner NP Kapitalleistungen aus Vorsorge
Ansprechspersonen: Nufer Marianne
von Wyl Robert
zuständig: Steuerverwaltung
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