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Kantonale zuständige Stelle für Arbeitskonflikte bei öffentlich-rechtlichen Verträgen

Das Personalamt ist allgemeine Dienstleistungsstelle für Personalfragen der Staatsverwaltung. Dazu gehören auch:

  • der rechtsgleiche Vollzug der personalrechtlichen Erlasse,
  • die Beurteilung allgemeiner und individueller Personalfragen,
  • die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen zur Führung und Organisation,
  • die Aus- und Weiterbildung,
  • die Förderung der beruflichen Chancengleichheit von Frau und Mann.

Das Personalamt kann auch angegangen werden in Fragen der Stellenbewertung. Unter Umständen entscheidet die Personalkommission erstinstanzlich über Beschwerden zur Stellenbewertung.

Zum Verwaltungsbeschwerdeverfahren siehe Art. 67 StVG (Staatsverwaltungsgesetz, GDB 130.1).
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Personalgesetzgebung
Personalpolitik
Ansprechspersonen: Amrhein Joe
von Rotz Ruth
zuständig: Personalamt
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