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Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Die Entlassungen aus der Militärdienstpflicht erfolgen gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 03. Februar 1995 (Stand am 01. Januar 2017) (MG; SR 510.10) und von Artikel 9 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV; SR 512.21).

Informationen

Datum
23. August 2022
Herausgeber/-in
Dienststelle Militär

Dokumente

Name
Entlassung aus der Militardienstpflicht 2022 (PDF, 112.53 kB) Download 0 Entlassung aus der Militardienstpflicht 2022

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