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Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln

Viele der Agrarhilfsmittel (z.B. Herbizide, Insektizide, Fungizide, Säuren und Laugen, brennbaren Flüssigkeiten, Dünger u.a.) sind umweltgefährdend, giftig oder gesundheitsgefährdend. Gelangen diese Stoffe durch unsachgemässes Handhaben und Lagern oder im Brandfall unkontrolliert ins Freie, belasten sie die Umwelt und gefährden die Gesundheit von Menschen und anderen Lebewesen. Dieses Merkblatt richtet sich an alle Betriebe, die Agrarhilfsmittel lagern oder verkaufen. Es zeigt, was beim Lagern und Umschlagen von gefährlichen Stoffen zu beachten ist, welche Sicherheitsmassnahmen getroffen werden müssen, und es nennt die wichtigsten Punkte, die beim Neubau oder Umbau eines Lagers zu berücksichtigen sind. Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, haben zusätzlich deren Pflichten zu erfüllen. Ab welchen Lagermengen von gefährlichen Stoffen ein Betrieb der Störfallverordnung unterworfen wird (Mengenschwellen), können Sie folgenden Dokumenten entnehmen (siehe «Gesetzliche Grundlagen» und «Publikationen»):

– Störfallverordnung vom 27. Februar 1991
– BAFU: «Liste der Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung (StFV)», 2006
– BAFU, Vollzugshilfe: «Störfallvorsorge

Informationen

Datum
19. Januar 2021
Herausgeber/-in
Umweltschutzämter der Schweiz

Dokumente

Name
Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmittel (PDF, 2.96 MB) Download 0 Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmittel

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