Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft gehört zur Gerichtsorganisation. Administrativ ist sie dem Sicherheits- und Justizdepartement zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft besteht aus
Die Staatsanwaltschaft vertritt den Strafanspruch des Staates. Sie ist gleichzeitig Untersuchungs- und Anklagebehörde und leitet entsprechend alle Strafuntersuchungen gegen Erwachsene und Jugendliche und beendet diese Verfahren mittels Strafbefehls mit einer Strafe von bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, mittels Einstellung oder Anklageerhebung. Wird Anklage erhoben, vertritt die Staatsanwaltschaft diese vor den Gerichtsinstanzen. Die Jugendanwältin ist auch für den Vollzug zuständig. Die Oberstaatsanwältin ist nebst der Leitung der Staatsanwaltschaft zuständig für die Erhebung von Einsprachen gegen Strafbefehle bei Verbrechen und Vergehen und die Genehmigung von Nichteintretens- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwälte sowie der Jugendanwaltschaft. Sie vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen. Sodann fungiert sie gleichzeitig als Oberjugendanwältin.
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