Staatsanwaltschaft
Übersicht
Die Staatsanwaltschaft überwacht die Untersuchungshandlungen des Verhöramts. Sie ist zuständig für die Erhebung von Einsprachen gegen Strafbefehle, die Genehmigung von Verfahrenseinstellungen des Verhöramts sowie die Anklageerhebung und Einstellung in den an die Staatsanwaltschaft überwiesenen Fällen. Im gerichtlichen Verfahren vertritt sie die Anklage vor Gericht und entscheidet über die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile.
Die Staatsanwaltschaft gehört zur Gerichtsorganisation. Administrativ ist sie dem Sicherheits- und Justizdepartement zugeordnet.