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Einigungsamt, kantonales

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Mitarbeiter

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Adresse: Poststr. 6, 6061 Sarnen
Telefon: 041 666 62 35

Das Einigungsamt ist zuständig für die Vermittlung von Kollektivstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Arbeitsverhältnis sowie für die Auslegung und Ausführung von Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen. Die Parteien können das Einigungsamt auch als Schiedsgericht anrufen. Das Einigungsamt tritt mit dem Kantonsgerichtspräsidium und je einem Mitglied von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen.

Sodann ist das Einigungsamt Schlichtungsstelle gemäss Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Als Schlichtungsstelle hat das Einigungsamt die Parteien in Gleichstellungsfragen zu beraten. Bei Streitigkeiten hat das Einigungsamt zu versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist obligatorisch. Erst nach der Durchführung der Schlichtungsverhandlung, die kostenlos ist, kann das Kantonsgericht angerufen werden. Das Einigungsamt ist in diesen Fällen mit Angehörigen beider Geschlechter zusammengesetzt.

Das Einigungsamt wird vom Regierungsrat gewählt.

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