Jugendgericht
Übersicht
Das Jugendgericht entscheidet über alle strafbaren Handlungen von Kindern und Jugendlichen, die ihm durch die Jugendanwaltschaft überwiesen werden. Der Jugendgerichtspräsident ist zuständig zur Beurteilung von Gesuchen um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie zur Einsetzung eines amtlichen Verteidigers in schweren Fällen. Das Jugendgericht besteht aus dem Präsidium und vier Mitgliedern. Es tagt in Dreierbesetzung. Hinweis: Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und genügen auch nicht zur Fristwahrung!
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