Verwaltungsgericht
Übersicht
Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige Instanz verwaltungsgerichtliche Klagen über öffentlichrechtliche Streitsachen sowie Versicherungsklagen aufgrund der Bundesgesetzgebung über das Sozialversicherungsrecht. Als Beschwerdeinstanz beurteilt es Verwaltungsgerichts-beschwerden gegen Entscheide der letzten kantonalen Verwaltungsbehörden. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zuständig für die vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen von Enteignungs-verfahren. Weiter hat es den Vorsitz im Verfahren über Versicherungsstreitigkeiten, für die das Bundesrecht die schiedsgerichtliche Behandlung vorschreibt. Schliesslich beurteilt das Verwaltungsgerichtspräsidium Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vor Verwaltungsgericht. Hinweis: Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und genügen auch nicht zur Fristwahrung!
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