ObergerichtskommissionGehört zum Gericht: Obergericht
Übersicht
Im Rahmen der Zivilrechtspflege ist die Obergerichtskommission insbesondere zuständig zur Beurteilung von Rekursen, von Kassationsbeschwerden und von Streitigkeiten über das Gegendarstellungsrecht. Sodann ist sie im Bereich der Vollstreckung nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Aufsichtsbehörde und zuständig zur Behandlung von Beschwerden und Rekursen sowie zur Erklärung des Schlusses des Konkursverfahrens. Im Bereich der Strafrechtspflege beurteilt die Obergerichtskommission Revisionsgesuche, Kassationsbeschwerden sowie Beschwerden. Als Aufsichtsbehörde über das Untersuchungsverfahren ist sie befugt, die Einhaltung des Gesetzes durch die Untersuchungsorgane von Amtes wegen zu überwachen und Weisungen zu erteilen. Im Administrativmassnahmeverfahren im Strassenverkehr beurteilt die Obergerichtskommission Beschwerden gegen Entscheide des Kantonsgerichtspräsidiums oder des Kantonsgerichts, soweit die oder der Angeklagte nicht Appellation gegen den Strafentscheid erhebt. Weiter beurteilt sie Beschwerden gegen Entscheide des Verhöramtes betreffend Genugtuung und Entschädigung im Rahmen des Opferhilfegesetzes sowie Beschwerden gegen Verfügungen der Fremdenpolizei oder des Kantonsgerichtspräsidiums im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Hinweis: Eingaben per Fax oder E-Mail sind unzulässig und genügen auch nicht zur Fristwahrung!
|