Kantonale Kulturförderung Obwalden
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Die Fachstelle für Kulturförderung | | | - pflegt Kontakte zu den Kulturschaffenden, den kulturellen Institutionen und den privaten Kulturförderern im Kanton Obwalden sowie zu den kantonalen Kulturbeauftragten und zum Bundesamt für Kultur und zur Kulturstiftung Pro Helvetia
| | | - beschafft Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Kantonalen Kulturförderungskommission, des Departementsvorstehers und des Regierungsrats und ist für die Organisation des Vollzugs verantwortlich.
| | | - organisiert zusammen mit der Kulturförderungskommission Veranstaltungen mit kantonaler Bedeutung (z.B. Jahresausstellung Ob- und Nidwaldner Kunstschaffen, Literaturreihe, Kulturpreisverleihungen).
| | | - erstellt das Inventar der kantonalen Kunstsammlung und ist für den Verleih der Kunstwerke innerhalb der kantonalen Verwaltung zuständig.
| | | - plant, koordiniert und leitet Projekte im Bereich der kantonalen Kulturpolitik.
| | | - stützt sich auf die Verordnung über die Kulturförderung und Kulturpflege (Kulturverordnung) vom 25. April 1985.
| | | - entscheidet über die Gewährung von Beiträgen an kulturelle Projekte und Veranstaltungen (maximal Fr. 2'000.--, Gesuche über höhere Beiträge werden von der Kantonalen Kulturförderungskommission entschieden).
- stellt Infos (Kulturräume, Sponsoring, Medien) für Kulturveranstalter zur Verfügung.
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