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Kantonale Kulturförderung Obwalden



Theater in Giswil

Die Fachstelle für Kulturförderung

 
  • pflegt Kontakte zu den Kulturschaffenden, den kulturellen Institutionen und den privaten Kulturförderern im Kanton Obwalden sowie zu den kantonalen Kulturbeauftragten und zum Bundesamt für Kultur und zur Kulturstiftung Pro Helvetia
 
  • beschafft Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Kantonalen Kulturförderungskommission, des Departementsvorstehers und des Regierungsrats und ist für die Organisation des Vollzugs verantwortlich.
 
  • organisiert zusammen mit der Kulturförderungskommission Veranstaltungen mit kantonaler Bedeutung (z.B. Jahresausstellung Ob- und Nidwaldner Kunstschaffen, Literaturreihe, Kulturpreisverleihungen).
 
  • erstellt das Inventar der kantonalen Kunstsammlung und ist für den Verleih der Kunstwerke innerhalb der kantonalen Verwaltung zuständig.
 
  • plant, koordiniert und leitet Projekte im Bereich der kantonalen Kulturpolitik.
 
  • stützt sich auf die Verordnung über die Kulturförderung und Kulturpflege (Kulturverordnung) vom 25. April 1985.
 
  • entscheidet über die Gewährung von Beiträgen an kulturelle Projekte und Veranstaltungen (maximal Fr. 2'000.--, Gesuche über höhere Beiträge werden von der Kantonalen Kulturförderungskommission entschieden).

  • stellt Infos (Kulturräume, Sponsoring, Medien) für Kulturveranstalter zur Verfügung.