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Ausführungsbestimmungen zu Sprengstoffgesetzgebung und Waffengesetzgebung

22. Dezember 2011
Der Regierungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen zur Waffen- sowie zur Sprengstoffgesetzgebung und setzt beide auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Ins-besondere werden die Zuständigkeiten und die Verfahren zum Vollzug der Bundesgesetze auf Kantonsebene geregelt.

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