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Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz

23. August 2019
Der Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz sieht vor, dass die Investitionen neu erst dann zu 100 Prozent selbstfinanziert sein müssen, wenn die Nettoverschuldung höher als 80 Prozent des Fiskalertrags ist. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass der Kanton in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen tätigen kann, im schweizweiten Vergleich jedoch noch immer eine der strengsten Regeln betreffend Schuldenbegrenzung aufweist. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden im Anhörungsverfahren grundsätzlich begrüsst.

Gemäss der heutigen Regelung (Art. 34 Abs. 3 FHG) muss der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionsrechnung über die Zeitdauer von fünf Jahren 100 Prozent betragen. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden. Aus Sicht des Regierungsrats ist deshalb eine Anpassung der Vorgaben zum Selbstfinanzierungsgrad im heutigen Finanzhaushaltsgesetz zwingend notwendig. Die vorgeschlagene Änderung führt zu einer leichten Lockerung der sehr strikten Regeln. Damit wird eine teilweise Fremdfinanzierung ermöglicht und der Kanton kann in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen tätigen. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dieser Anpassung realistische Leitplanken zur Schuldenbegrenzung festzulegen.

Veranschaulichen lässt sich die Anpassung anhand des aktuellen Budgets 2019: Darin beträgt der budgetierte Fiskalertrag 107, 7 Millionen Franken. 80 Prozent davon ergeben eine Verschuldungslimite von 86,2 Millionen Franken. Die budgetierte Verschuldung liegt mit 29,6 Millionen Franken innerhalb der Limite. Die geforderte Selbstfinanzierung von 100 Prozent kommt entsprechend nicht zum Tragen. Der Kanton kann seine budgetierten Investitionen tätigen.

Rückmeldungen aus der Anhörung
Im Rahmen der Anhörung wurde kritisch angemerkt, dass eine Verschuldungslimite von 80 Prozent des Fiskalertrages eher zu hoch sei. Entsprechend wurde eine Reduktion des Nettoverschuldungsquotients auf 50 Prozent gefordert. Vorgeschlagen wurde zudem, auf eine gesetzliche Anpassung zu verzichten, mit der Konsequenz, dass der Kantonsrat das Budget 2020 wie das Budget 2019 nicht gesetzeskonform verabschiedet. Eine zeitliche Befristung der Schuldenbegrenzung wurde ebenso thematisiert wie eine Nicht-Berücksichtigung der beiden schlechten Jahre 2018 und 2019 bei der Berechnung der Schuldenbegrenzung sowie eine Gleichbehandlung des Kantons und der Einwohnergemeinden.

Nach einer sorgfältigen Prüfung der Vorschläge aus der Anhörung hat der Regierungsrat entschieden, den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz unverändert zuhanden des Kantonsrats zu verabschieden. Er erachtet es jedoch als wichtig, die Diskussion einer generellen Schuldenbegrenzung sowie allfälliger Kompensationsmechanismen vertieft zu führen und auch die Vorschläge aus der Anhörung einzubeziehen. Nach einer internen Behandlung im Herbst 2019 wird der Regierungsrat die politischen Parteien und die Einwohnergemeinden in die Diskussion und das weitere Vorgehen miteinbeziehen.

Der Regierungsrat verfolgt weiterhin das Ziel einer auf die Dauer ausgeglichenen Rechnung sowie einer Beschränkung der Verschuldung. Der vorgeschlagene Nachtrag setzt ein klares Zeichen für die Schuldenbegrenzung.

Der Kantonsrat wird am 12. September 2019 über diesen Nachtrag entscheiden.

weiterführende Informationen: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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