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Weiterhin strenge Regeln für den Obwaldner Finanzhaushalt

26. Juni 2019
Mit den bereits umgesetzten und noch vorgeschlagenen Massnahmen kann die Erfolgsrechnung des Kantons in den nächsten Jahren ausgeglichen gestaltet werden. Die notwendigen Investitionen können jedoch nicht vollständig mit eigenen Mitteln finanziert werden. Um auch in den nächsten Jahren dringende Investitionen trotzdem tätigen zu können, schlägt der Regierungsrat eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes vor. Die Vorgaben für den Selbstfinanzierungsgrad sollen angepasst und damit eine massvolle Verschuldung toleriert werden.

Die umgesetzten Massnahmen und Entlastungsvorlagen (Individuelle Prämienverbilligung, Beteiligung Gemeinden am NFA, Steuern) ermöglichen es dem Kanton, in den nächsten Jahren die Einnahmen und Ausgaben in ein Gleichgewicht zu bringen und mit einer ausgeglichenen Rechnung abzuschliessen. Die Vorgaben der Schuldenbegrenzung können bezüglich der Erfolgsrechnung eingehalten werden.

Notwendige Investitionen tätigen können
Die Investitionen hingegen können selbst mit diesen Massnahmen und Entlastungsvorlagen auch auf längere Zeit nicht wie im Finanzhaushaltsgesetz unter Art 34 Abs. 3 vorgesehen, zu 100 Prozent eigenfinanziert werden. Um notwendige Investitionen trotzdem tätigen zu können, muss der Kanton einen Teil davon fremdfinanzieren. Einzige Alternative wären Desinvestitionen von Beteiligungen oder Anlagen zur Verbesserung der Selbstfinanzierung. Dies erachtet der Regierungsrat weder als zielführend noch als politisch umsetzbar. Stattdessen ist eine Anpassung der Vorgaben für den Selbstfinanzierungsgrad im entsprechenden Artikel des Finanzhaushaltsgesetzes notwendig.

Kanton behält weiterhin strenge Regeln
Der Nachtrag sieht vor, dass die Investitionen erst dann zu 100 Prozent selbstfinanziert sein müssen, wenn die Nettoverschuldung 80 Prozent des Fiskalertrages übersteigt. Damit wird die teilweise Fremdfinanzierung ermöglicht und der Kanton kann in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen tätigen. Auch nach dieser Gesetzesanpassung weist der Kanton Obwalden im interkantonalen Vergleich immer noch eine der strengsten Regeln auf.

Veranschaulichen lässt sich die Anpassung anhand des aktuellen Budgets: Im Budget 2019 beträgt der budgetierte Fiskalertrag 107, 7 Millionen Franken. 80 Prozent davon ergeben eine Verschuldungslimite von 86,2 Millionen Franken. Die budgetierte Verschuldung liegt mit 29,6 Millionen Franken innerhalb der Limite. Die geforderte Selbstfinanzierung von 100 Prozent kommt entsprechend nicht zum Tragen. Der Kanton kann seine budgetierten Investitionen tätigen. Der Regierungsrat verfolgt weiterhin das Ziel einer auf die Dauer ausgeglichenen Rechnung sowie eine Beschränkung der Verschuldung. Auch mit dem Nachtrag wird ein klares Zeichen für die Schuldenbegrenzung gesetzt.

Weiteres Vorgehen
Bis Ende Juli 2019 läuft die Anhörung bei den Parteien. Der Kantonsrat wird am 12. September über diesen Nachtrag entscheiden.

Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, die Diskussion einer generellen Schuldenbegrenzung sowie allfälliger Kompensationsmechanismen vertieft zu führen. Er wird diese Thematik im Herbst 2019 intern diskutieren. Anschliessend sollen die politischen Parteien und Behörden in die Diskussion und das weitere Vorgehen miteinbezogen werden.

 

Umsetzungsstand: Massnahmen und Entlastungsvorlagen

Der Regierungsrat hat verschiedene Massnahmen/Vorlagen ergriffen, um die Erfolgsrechnung langfristig ausgeglichen zu gestalten:

       * Nachtrag zum Steuergesetz (11,1 Mio. Fr.)
       º Anpassung Abschreibungssätze/Einmalabschreibung (12,7 Mio. Fr.)
       * Mitbeteiligung der Einwohnergemeinden am NFA (5,8 Mio. Fr.)
       * Budgetreduktion IPV (2,2 Mio. Fr.)
       º Massnahmen beim Personal (2,8 Mio. Fr.)

º in Umsetzung
* im politischen Prozess

Link: Anhörungsunterlagen

Zugehörige Objekte

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19-35_MM_RR_Anhoerung_Nachtrag_FHG.pdf Download 0 19-35_MM_RR_Anhoerung_Nachtrag_FHG.pdf
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