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Parlamentarische Initiative „Ehe für alle“: Stellungnahme des Regierungsrats

24. Juni 2019
Der Regierungsrat anerkennt die Anstrengungen zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Paare mit verschiedengeschlechtlichen Paaren. Den Umsetzungsvorschlag des Bundes erachtet er jedoch als nicht abschliessend ausgereift, weswegen er ihn in der vorliegenden Form ablehnt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat den Kantonen die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.468 „Ehe für alle“ zur Stellungnahme unterbreitet. Die Initiative verlangt die Öffnung der Ehe für alle Paare unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung. Gemäss dem Vorschlag des Bundes soll diese Öffnung auf dem Wege einer Gesetzesänderung erreicht werden. Dabei wird dem Zugang zur Ehe Priorität eingeräumt. Alle Bestimmungen der Rechtsordnung, die für bestimmte Rechte und Pflichten an den Bestand einer Ehe anknüpfen, sollen künftig grundsätzlich sowohl auf verschieden- als auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare Anwendung finden.

Für den Regierungsrat ist es folgerichtig, dass die gesellschaftlichen Veränderungen und die Freiheit der persönlichen Lebensform in verschiedenen Bereichen zur Forderung nach vermehrter Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit verschiedengeschlechtlichen Paaren führen. In der Schweiz ist es seit 2007 für gleichgeschlechtliche Paar möglich, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe bestehen jedoch einige Differenzen, beispielsweise beim Erwerb des Bürgerrechts, im Sozialversicherungsrecht oder beim Zugang zur Adoption.

Die tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen ist deshalb nicht einfach umzusetzen. Die Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden (KAZ) zeigt auf, dass diverse Artikel der Gesetzesvorlage noch nicht abschliessend durchdacht und ausgereift sind. Nach Ansicht des Regierungsrats erfordert jedoch eine Öffnung der Ehe für alle Paare die fachtechnische Klärung dieser Fragen, um unbeabsichtigte Folgen vorgängig verhindern zu können. Insbesondere Fragen zum Kinderrecht und Familienfragen sind nach Ansicht des Regierungsrats detailliert und sorgfältig zu prüfen.

Schliesslich gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass die Ehe aus historischer und gesellschaftlicher Sicht noch immer als Lebensgemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Paare verstanden werden könnte. Ein grundsätzliches Abweichen von diesem Verständnis sollte nach Ansicht des Regierungsrats breit abgestützt diskutiert und im Rahmen einer Volksabstimmung entschieden werden.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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