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Regierungsrat erlässt neuen Richtplan

28. Mai 2019
Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan erlassen. Mit dem gesamthaft revidierten Richtplan legt der Kanton Obwalden seine Strategie für die räumliche Entwicklung fest. Der Kantonsrat wird den Richtplan im September behandeln. Die Genehmigung durch den Bundesrat wird gemäss aktuellem Zeitplan im März 2020 erwartet. Bis dahin gilt für das ganze Kantonsgebiet ein Bauzonenmoratorium.

Der Richtplan formuliert die Ziele und die Strategie für die räumliche Entwicklung im Kanton und ist damit ein zentrales Instrument der Raumplanung. Der Kanton definiert darin seine mittel- bis langfristigen Planungsabsichten, seinen Handlungsspielraum und stimmt diese mit den Vorhaben des Bundes sowie der Gemeinden ab. Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Raumplanung im Jahr 2014 sind die Kantone angehalten, wirksame Massnahmen gegen die Zersiedlung zu ergreifen und die Entwicklung der Siedlung nach innen zu fördern. Der Richtplan des Kantons Obwalden macht deshalb erstmals Aussagen zum Siedlungsgebiet, zu dessen Verteilung und zur Abstimmung der Siedlungsentwicklung auf den öffentlichen Verkehr. Er ist für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich und formuliert Vorgaben für die Nutzungsplanung der Gemeinden.

Die wichtigsten Inhalte
Der kantonale Richtplan besteht aus einem Richtplan-Text, einer Richtplan-Karte und den Erläuterungen. Die zentralen Aussagen beziehen sich auf die vier Themenbereiche Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit.

Die wichtigsten Inhalte der revidierten kantonalen Richtplanung im Überblick:

  • Die Grösse und die Lage des Siedlungsgebiets für die kommenden 25 Jahre werden festgelegt.
  • Das zukünftige Wachstum soll in erster Linie innerhalb der bestehenden Bauzonen erfolgen.
  • Bei Neueinzonungen gilt es, die Verfügbarkeit der Grundstücke rechtlich sicherzustellen.
  • Die bestgeeigneten Wirtschaftsgebiete werden als Entwicklungsschwerpunkte festgelegt.
  • Der Tourismus soll verstärkt zu einem Ganzjahrestourismus weiterentwickelt werden.
  • Raumwirksame Tätigkeiten werden auf die Natur und Landschaft abgestimmt.

Nachtrag zum Baugesetz des Kantons Obwalden
Die Frist zur Anpassung der Ortsplanungen an die revidierte Richtplanung wird – wie in den meisten anderen Kantonen auch – im Richtplan auf fünf Jahre nach Genehmigung der kantonalen Richtplanung durch den Bundesrat festgesetzt. Um diese Frist mit der Frist zur Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) zu koordinieren, wird dem Kantonsrat gleichzeitig ein Nachtrag zum Baugesetz zum Erlass vorgelegt. Damit wird vermieden, dass die Gemeinden innert kürzester Zeit zwei Mal ihre Ortsplanungen anpassen müssen.

Weiteres Vorgehen und Umsetzung
Die Revision der kantonalen Richtplanung sowie der Erlass des Nachtrags zum Baugesetz werden durch den Kantonsrat anlässlich seiner Sitzung vom 12. September 2019 behandelt. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat wird im März 2020 gerechnet.

Die anschliessende Umsetzung der genehmigten Richtplanung in den Ortsplanungen ist Aufgabe der Gemeinden.

Bauzonenmoratorium seit dem 1. Mai 2019
Bis zur Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat gilt im Kanton Obwalden ein absoluter Einzonungsstopp. Damit sind auch dann keine neuen Einzonungen möglich, wenn sie andernorts durch Auszonungen kompensiert werden. Weiterhin möglich bleiben Umzonungen (z.B. von einer Mischzone in eine Gewerbezone) und Aufzonungen (höhere Nutzungsdichte) bestehender Bauzonen.

Die negativen Auswirkungen für den Kanton halten sich in Grenzen. Zum einen weisen die meisten Gemeinden noch Reserven an Bauzonen auf. Zum anderen wurden die dringlichen Ausscheidungen von Bauland in Absprache mit den Gemeinden vorgezogen und dem Regierungsrat vor dem 1. Mai 2019 zur Genehmigung unterbreitet.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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19-30_MM_RR_Kantonaler_Richtplan.pdf Download 0 19-30_MM_RR_Kantonaler_Richtplan.pdf
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