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Regierungsrat zieht Bilanz aus BAK Studie: Neuer Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Einwohnergemeinden nötig

9. Mai 2019
Der Regierungsrat hat Ende Oktober 2018 die BAK Economics AG, Basel beauftragt, den Finanzhaushalt des Kantons Obwalden zu evaluieren. Damit wollte die Regierung nach der Abstimmung „Finanzstrategie 2027+“ eine neutrale Zweitmeinung zur Ausgabenseite des Kantons einholen. Die nun vorliegenden Studienresultate belegen unter anderem ein Ungleichgewicht in der Verteilung der Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden. Das bekräftigt den Regierungsrat in seinem Vorgehen, den Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Einwohnergemeinden neu zu regeln.

BAK Economics berücksichtigt in der Studie ein Kernelement der kantonalen Steuerstrategie: Der Kanton Obwalden weist im gesamtschweizerischen Vergleich eine tiefe Steuerausschöpfung aus. Diese belegt, dass die Steuerbelastung im Kanton Obwalden im schweizweiten Vergleich tief ist. Konsequenterweise müssten die Ausgaben des Kantons ebenfalls unterdurchschnittlich ausfallen, um die Kantonsfinanzen im Gleichgewicht zu halten. Gemäss Berechnungen von BAK kann sich Obwalden, aufgrund der niedrigen Steuerausschöpfung, nur ein Ausgabenniveau in Höhe von 85 Prozent von strukturgleichen Kantonen leisten. Mit den bisher eingeleiteten Massnahmen im Personalbereich erreicht die allgemeine Verwaltung das unterdurchschnittliche Referenzniveau von 85 Prozent und liegt damit rund 15 Prozent tiefer als die Vergleichsgruppe. BAK sieht im Bereich allgemeine Verwaltung keine Möglichkeiten mehr für eine weitere Reduktion.

Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Kanton erhält 51 Prozent der Einnahmen und finanziert 63 Prozent der Ausgaben
Um die Vergleichbarkeit mit den anderen Kantonen zu gewährleisten, wurden in der Studie die kantonalen und kommunalen Aufgaben einer konsolidierten Gesamtbetrachtung unterzogen. In den von BAK Economics untersuchten Aufgabenfeldern trägt der Kanton 63 Prozent der Kosten, die Gemeinden tragen 37 Prozent. Im Vergleich mit strukturähnlichen Kantonen ist die Beteiligung von Obwalden um 5 Prozentpunkte höher. Von den gesamten Steuereinnahmen entfallen rund 43 Prozent auf den Kanton Obwalden und 57 Prozent auf seine Gemeinden. Im Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt der Kantonsanteil an den Steuereinnahmen bei rund 60 Prozent. Der Kanton Obwalden hält somit im interkantonalen Vergleich einen deutlich tieferen Anteil an den Steuereinnahmen. Im Vergleich zur Aufgabenteilung besteht somit bei der Steueraufteilung eine Asymmetrie, die massgeblich zur aktuellen angespannten Finanzsituation beiträgt.

Asymmetrie zwischen Einnahmen und Ausgaben beseitigen
Bereits in seiner Botschaft zur Steuerstrategie vom 5. Juli 2005 hat der Regierungsrat darauf hingewiesen: Bei einem Erfolg der Steuerstrategie würde der Ressourcenausgleich zurückgehen. Diese Ausfälle könnten jedoch alleine den Kanton belasten, währendem die zusätzlichen Steuererträge durch den Zuzug von Personen mehrheitlich (rund 60 Prozent) bei den Einwohnergemeinden anfallen würden. Es sei somit nicht zu vermeiden, mittelfristig die Aufteilung der Steuereinheiten zwischen Kanton und Einwohnergemeinden zu prüfen.

Diese Voraussage hat sich nun bewahrheitet: Der Kanton trug die Differenz des Ressourcenausgleichs von 60 Millionen Franken zwischen 2008 und 2019 und den Wegfall des Härteausgleichs von 9 Millionen Franken. Das Nettovermögen schwand zusehends, während die Einwohnergemeinden allmählich ein Nettovermögen erwirtschaften.

Konsequenzen aus Sicht des Regierungsrats
Der Regierungsrat zieht aus der BAK-Studie folgende Schlüsse:

Verwaltung ist schlank aufgestellt und arbeitet effizient
Der Regierungsrat stellt fest, dass die kantonale Verwaltung ihre Hausaufgaben gemacht hat. Die Studie zeigt, dass im Aufgabenbereich der kantonalen Verwaltung kein Effizienzdefizit besteht. Weitere Einsparungen wären nur noch über einen Leistungsabbau zu erzielen, der direkt die Bürgerinnen und Bürger treffen würde. Dies erachtet der Regierungsrat jedoch nicht als zielführend.

Unausgewogene Verteilung der Aufgaben und Finanzierung
Die Verteilung der Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden ist nicht im Gleichgewicht. Dies zu ändern wird zu einer zentralen Aufgabe für alle Beteiligten. Der Kanton kann diese Herausforderung nur mit Unterstützung der Einwohnergemeinden meistern. Im Fokus stehen somit die Einwohnergemeinden. Der Regierungsrat hat diesbezüglich bereits Gespräche mit den Einwohnergemeinden aufgenommen.

Jetzt Weichen stellen
In den kommenden Wochen werden zahlreiche Weichen in Richtung einer stabilen finanziellen Zukunft gestellt:

  • Am 19. Mai 2019 stimmen die Obwaldnerinnen und Obwaldner über den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz ab. Ein Nein an der Urne würde das Budget 2020 um rund 12,7 Millionen Franken zusätzlich belasten. Sollte zudem die STAFVorlage des Bundes an der Urne scheitern, wären Mindereinnahmen von 4,4 Millionen Franken zu kompensieren.
  • Am 23./24. Mai 2019 behandelt der Kantonsrat den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, der das Budget 2020 um rund 2,2 Millionen Franken entlasten soll. Ebenfalls in der MaiSitzung des Kantonsrats wird die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vom Kantonsrat behandelt. Sie sieht Mehreinnahmen in der Höhe von rund 11,1 Millionen Franken vor. Wie bei Steuervorlagen üblich, wird die Kantonsbevölkerung darüber an der Urne befinden können. Die Abstimmung findet voraussichtlich im September 2019 statt.
  • Im Juni 2019 gelangt das Geschäft „Beteiligung der Einwohnergemeinden am Nationalen Finanzausgleich“ in den Kantonsrat. Der Regierungsrat erwartet daraus Mehreinnahmen von rund 5,8 Millionen Franken.

Weiterführende Informationen: Evaluation des Finanzhaushalts des Kantons Obwalden (Studie der BAK Economics AG)

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