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Schutz- und Nutzungsplanung Auen Laui und Steinibach: Freigabe zur Anhörung

6. Mai 2019
Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Schutz- und Nutzungsplanungen der Auen Laui und Steinibach zur erneuten Anhörung freigegeben. Der Freigabe geht ein langwieriger Überarbeitungsprozess voraus. Dies, nachdem Ende 2014 ein erster Entwurf einer Schutz- und Nutzungsplanung im Rahmen der öffentlichen Auflage auf erheblichen Widerstand gestossen war.

Die Auen Laui und Steinibach sind im Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die Gebiete stehen demzufolge unter Schutz und sind ungeschmälert zu erhalten. Der Kanton sorgt für die Konkretisierung und Durchsetzung der Schutzziele, trifft rechtzeitig die zweckmässigen Schutz- und Unterhaltsmassnahmen, legt den genauen Grenzverlauf der Objekte fest und scheidet ökologisch ausreichende Pufferzonen aus. Im Herbst 2014 hatte der Regierungsrat bereits eine Schutz- und Nutzungsplanung der Auen Laui und Steinibach zur öffentlichen Auflage freigegeben. Daraufhin bildete sich in der Bevölkerung Widerstand gegen die Unterschutzstellung der Auen. Bis zum Ende der Auflagefrist wurden gegen die Schutz- und Nutzungsplanungen der Auen Steinibach und Laui über 250 Einsprachen eingereicht. Die Bearbeitung der Einsprachen wurde sistiert, die Einsprecher schriftlich darüber informiert.

Bundesrat lehnt Entlassungsgesuch ab
Am 12. März 2015 hat der Kantonsrat den Regierungsrat mittels Motion aufgefordert, beim Bundesrat die Entlassung der Objekte Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung zu beantragen. Am 28. Oktober 2015 reichte der Regierungsrat beim Bundesrat in Erfüllung der Motion ein Gesuch um Entlassung der beiden Auenobjekte aus dem Bundesinventar ein. Am 29. September 2017 wurde dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement mitgeteilt, dass der Bundesrat das Gesuch um Entlassung der beiden Auen aus dem Bundesinventar abgelehnt habe. Bis eine kantonale Schutz- und Nutzungsplanung über das Gebiet verabschiedet ist, bleiben somit die Auen gemäss geltendem Recht wie bis anhin durch die Auenverordnung des Bundes geschützt.

Neue Lösung trägt Anliegen Rechnung
In der Folge wurden die Schutz- und Nutzungsplanungen der Aue Laui und Steinibach unter Federführung des Bau- und Raumentwicklungsdepartements und unter Beizug einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den beiden Motionären, Vertretern der Standortgemeinden Giswil und Sarnen sowie Vertretern des Amts für Wald und Landschaft, neu erarbeitet. Die Möglichkeit der Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen in den Auen ist explizit festgehalten. Auf die Einrichtung von Ruhezonen für gefährdete Arten wird hingegen verzichtet und schliesslich sind die im landwirtschaftlichen Kulturland vorgesehenen Pufferzonen redimensioniert worden.

Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Schutz- und Nutzungsplanungen zur erneuten Anhörung freigegeben. Er ist überzeugt, mit dem vorliegenden Entwurf eine für alle beteiligten Kreise tragbare Lösung gefunden zu haben, die dem Ziel des Auenschutzes dient, den Anliegen der betroffenen Grundeigentümer und der Bevölkerung gerecht wird und gleichzeitig Rechtssicherheit gewährleistet.

Bevölkerung zu Informationsveranstaltung eingeladen
Am 22. Mai 2019, 19.00 Uhr, Schulanlage Giswil, Kulturhalle, stellt das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den Entwurf der Schutz- und Nutzungsplanung in der Kulturhalle des Schulhauses Giswil im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Bevölkerung vor. Die Anhörungsfrist läuft vom 10. Mai bis 10. Juni 2019.

Link: Anhörung Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach

Zugehörige Objekte

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