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Kanton führt Parkplatzbewirtschaftung ein

22. März 2019
Ab dem Herbst dieses Jahres wird die Nutzung der rund 400 kantonseigenen Parkplätze gebührenpflichtig. Mit der Parkplatzbewirtschaftung setzt der Regierungsrat eine Massnahme aus der Finanzstrategie 2027+ um. Die Erträge fliessen in die Staatskasse. Die Gebührenpflicht gilt auch für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung.

Neu werden 408 Parkplätze an 23 Standorten bewirtschaftet. Verwaltungsexterne Benützer, meist Kurzzeitparkierer, entrichten eine Gebühr nach Zeitdauer an Parkuhren oder elektronisch via App. Mitarbeitende der Kantonsverwaltung können auf einer Webplattform eine Berechtigung für das Langzeitparkieren erwerben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den ortsüblichen Tarifen, wie zum Beispiel beim Kantonsspital Sarnen.

Parkplatzbewirtschaftung hat finanziellen und ökologischen Nutzen
Nur mehr ganz wenige Kantone stellen die eigenen und angemieteten Parkplätze kostenlos zur Verfügung. Mit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung setzt der Regierungsrat eine weitere Massnahme aus der Finanzstrategie 2027+ um. Die erwarteten Nettoeinnahmen von 325 000 Franken pro Jahr sind ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzhaushalts. Gleichzeitig erwartete der Regierungsrat von der Bewirtschaftung der Parkplätze eine Lenkungswirkung hin zu einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten.

Einführung erfolgt im Herbst 2019
Die Einführung des Bewirtschaftungsregimes verursacht einmalige Kosten von 190 000 Franken (bauliche Massnahmen, Beschaffung Parkuhren und Software). Bei der Ausgestaltung wird auf tiefe Betriebskosten geachtet. Dazu zählt eine rationelle Administration durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel. Rechtsgrundlage für die Parkplatzbewirtschaftung bildet die Strassenverordnung. Der Regierungsrat hat die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen und den notwendigen Objektkredit genehmigt. Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung ist für den Herbst 2019 geplant.

Zugehörige Objekte

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19-20_MM_RR_Einfuhrung_Parkplatzbewirtschaftung.pdf Download 0 19-20_MM_RR_Einfuhrung_Parkplatzbewirtschaftung.pdf
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