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Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften: Stellungnahme des Regierungsrats

25. Januar 2019
Der Regierungsrat unterstützt die Mehrzahl der Vorschläge des Bundes zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zugunsten des Langsamverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs. Die Legalisierung des Rechtsvorbeifahrens lehnt der Regierungsrat hingegen ab.

Mit einer Reihe von Anpassungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften plant der Bund, den Verkehrsfluss im Strassenverkehr zu verbessern. Zugleich schlägt er Optimierungsmassnahmen zugunsten des Langsamverkehrs und des ruhenden Verkehrs vor. In seiner Stellungnahme zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützt der Regierungsrat mehrheitlich die Pläne des Bundes. Mit den neuen Vorschriften sind Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefordert, langjährige Verhaltensmuster anzupassen, gibt der Regierungsrat mit Blick auf die Umsetzung der neuen Vorschriften zu bedenken.

Die geplante Legalisierung des Rechtsvorbeifahrens lehnt der Regierungsrat ab. Der Grundsatz „rechts fahren, links überholen“ muss aus Sicherheitsgründen aufrecht erhalten bleiben. Er schlägt stattdessen vor die Problematik des chronischen Linksfahrens zwingend mit Anpassungen im Ordnungsbussengesetz anzugehen.

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