Kopfzeile

Inhalt

Obwaldner Sprayer zu einer hohen Geldstrafe verurteilt

17. Januar 2019

Die Staatsanwaltschaft Obwalden verurteilte einen im Kanton Obwalden wohnhaften Mann, welcher während den Jahren 2014 bis 2017 an bis zu 50 verschiedenen Orten in der Schweiz Sprayereien anbrachte. Der Sachschaden beläuft sich auf knapp CHF 100'000.-. 
 
Das Verfahren gegen einen jungen Sprayer, der im Sommer 2016 von der Kantonspolizei Obwalden festgenommen wurde, ist abgeschlossen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigungen in 50 Fällen mit einem Schaden von insgesamt CHF 99'000.- verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 60.- (abzüglich 27 Tage Untersuchungshaft) und einer Busse von CHF 8000.-. Zudem hat er die Kosten im Betrag von rund CHF 25000.- zu tragen. Der Sprayer arbeitete während des laufenden Verfahrens bei diversen Geschädigten, um den Schaden wieder zu beheben, was sich positiv auf das Strafmass auswirkte. 
 
Die Kantonspolizei Obwalden hatte nach umfangreichen Ermittlungen in Obwalden und in anderen Kantone sowie im naheliegenden Ausland im Sommer 2016 einen damals 23-jährigen Sprayer festgenommen. Dieser hatte in wechselnder Zusammensetzung mit weiteren Personen aus dem In- und Ausland zwischen Frühjahr 2014 und Sommer 2016 im Kanton Obwalden und weiteren Kantonen verschiedene Objekte, vor allem Bahnwagen im Bereich der Bahngeleise der Zentralbahn und der Autostrasse A8, mit Sprayereien verunreinigt. Dabei wurden Schäden im Umfang von CHF 99000.- verursacht. Im Zuge der Ermittlungen konnten noch verschiedene ausserkantonale Mittäter eruiert werden. Auch diese wurden inzwischen teilweise rechtskräftig verurteilt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter Tel: 041/666‘66’91 oder esther.omlin@ow.ch zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Dr. iur. Esther Omlin, Oberstaatsanwältin
 

Zugehörige Objekte