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Nachtrag zum Steuergesetz (Finanzvorlage 2020): Vernehmlassungsverfahren gestartet

16. Januar 2019
Im Entwurf des Nachtrags zum Steuergesetz (Finanzvorlage 2020) sind Änderungen sowohl bei den juristischen Personen (Unternehmen) als auch bei den natürlichen Personen enthalten. Der Regierungsrat schlägt eine attraktive Umsetzung der STAF-Vorlage des Bundes sowie eine Anpassung der Kapitalsteuer bei den Unternehmen vor. Gleichzeitig soll der kantonale Steuerfuss um 0,3 Einheiten erhöht werden. Aus der gesamten Vorlage resultieren Mehreinnahmen für den Kanton von 11,1 Millionen Franken. Die Standortattraktivität bleibt erhalten.

Mit der Anpassung des schweizerischen Rechts an internationale Standards werden die Kantone verpflichtet, die kantonalen Gesetzgebungen im Bereich Unternehmenssteuern anzupassen. Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sieht vor, dass die international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften per 1. Januar 2020 abgeschafft werden. Um die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu erhalten, werden auf Bundesebene neue Regelungen eingeführt. Die Kantone haben bei deren Ausgestaltung einen gewissen Handlungsspielraum. Der Regierungsrat schlägt für den Kanton Obwalden folgende Massnahmen aus der STAF vor:

  • Die Einführung einer Patentbox mit einer maximalen Entlastung von 90 Prozent.
  • Die Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung von maximal 150 Prozent des entsprechenden Aufwands.
  • Eine Entlastungsbegrenzung bei 70 Prozent des steuerbaren Gewinns.

Als begleitende Massnahmen sind vorgesehen:

  • Die Senkung der Kapitalsteuer auf 0,001 Prozent des steuerbaren Eigenkapitals.
  • Die Aufteilung des Ertrags aus Gewinn und Kapitalsteuer neu je 48 Prozent für den Kanton und die Einwohnergemeinden und 4 Prozent für die Kirchgemeinden.

Der Kanton Obwalden steht heute als attraktiver Standort für Unternehmen da. Um diese Position beizubehalten, soll der Kapitalsteuersatz markant gesenkt werden. Der Gewinnsteuersatz soll nicht verändert werden. Mit diesen attraktiven Bedingungen kann der Wegzug von bestehenden Statusgesellschaften verhindert und der Zuzug von neuen, mobilen finanzstarken Gesellschaften gefördert werden. Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit höheren Steuereinnahmen.

Der Regierungsrat betrachtet die STAF als Chance, um die Steuerstrategie weiterzuentwickeln und Mehreinnahmen generieren zu können mit dem Ziel, die Kantonsfinanzen wieder zu stabilisieren und das strukturelle Defizit zu beseitigen. Er ist überzeugt, dass mit einer attraktiven Gesetzgebung und geeigneten Marketingmassnahmen die Ansiedlung von weiteren Unternehmen gelingen wird.

Anpassung bei den natürlichen Personen
Im Bereich der natürlichen Personen sieht der Regierungsrat Massnahmen vor, die sich ebenfalls auf das übergeordnete Ziel Stabilisierung der Kantonsfinanzen fokussieren:

  • Die Erhöhung des Steuerfusses der Kantonssteuer um 0,3 Einheiten von 2,95 auf 3,25 Einheiten.
  • Eine Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf 10 000 Franken.
  • Die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer von 1,8 auf 2 Prozent des Grundstückgewinns.

Eine Steuererhöhung ist mit Blick auf das strukturelle Defizit des Kantons notwendig, da nur in Kombination mit den diversen und geplanten Sparmassnahmen wieder finanzielle Stabilität und Sicherheit erreicht werden kann.

Durch die Erhöhung des kantonalen Steuerfusses verteilt sich die Steuererhöhung gleichmässig und proportional auf alle Steuerpflichtigen. Die Steuererhöhung erfolgt solidarisch und ausgewogen und entsprechend der wirtschaftlichen Leistung. Aufgrund der Vermögenssteuer, die durch den angehobenen Steuerfuss ebenfalls steigt, leisten Personen mit hohem Vermögen einen zusätzlichen Beitrag. Insgesamt handelt es sich um eine moderate Erhöhung der Steuern. Der Kanton Obwalden zählt auch weiterhin zu den attraktiven Steuerstandorten.

Mehreinnahmen erwartet
Durch die vorgesehenen Gesetzesänderungen ist mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 11,1 Millionen Franken zu rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Was

Mehreinnahmen in Fr.

Juristische Personen

2 700 000

Begrenzung Fahrkostenabzug

auf Fr. 10 000

200 000

Anpassung Berufsauslagen

(bereits ab 1. Januar 2019 in Kraft)

1 196 000

Anpassung Grundstückgewinnsteuer

236 000

Auswirkung auf Einkommenssteuer

aufgrund Erhöhung Steuerfuss um 0,3

6 000 000

Auswirkung auf Vermögenssteuer

aufgrund Erhöhung Steuerfuss um 0,3

700 000

Erhöhung Gebühren um Fr. 10.–

30 000

Total

11 062 000

Zwei Varianten
Sollte das angekündigte Referendum gegen die STAF zustandekommen, wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 darüber entscheiden. Der Regierungsrat präsentiert deshalb zwei Varianten seiner Steuervorlage: Neben der Variante A, bei der mit einer Annahme gerechnet wird und die alle oben ausgeführten Massnahmen enthält, auch eine Variante B. Bei dieser entfallen die Massnahmen aus der STAF-Vorlage und die Mehreinnahmen verringern sich entsprechend um rund 1,6 Millionen Franken. Mit diesen zwei Varianten ist der Kanton Obwalden für beide Szenarien vorbereitet und gerüstet.

Weiteres Vorgehen
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 15. März 2019. Danach wird der Regierungsrat die Gesetzesvorlage zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Es ist vorgesehen, dass dieser das Geschäft im Mai und Juni behandelt. Eine Volksabstimmung ist für den 22. September 2019 geplant, damit die Revision per 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Das Finanzdepartement lädt die Vernehmlassungsteilnehmenden sowie weitere Interessierte am Montag, 21. Januar 2019, um 18.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet in der Aula des Berufs- und Weiterbildungszentrums (BWZ), Grundacherweg 6, 6060 Sarnen statt.

Link: Vernehmlassungsunterlagen

 

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